Organspende
Gesundheitspolitik

Bundestag berät über Änderung des Transplantationsgesetzes

Dennis M Stamm

4. Dez. 2024 · 1 Min. Lesezeit

Für morgen (5. Dezember 2024, 17:45 Uhr 18:00 Uhr) plant der Bundestag im Rahmen seiner 203. Sitzung die erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau, Christian Bartelt, Dr. Petra Sitte, Dr. Karl Lauterbach, Jens Spahn, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Christoph Hoffmann und weiterer Abgeordneter eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes sieht die Einführung einer Widerspruchsregelung vor, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen und die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, deutlich zu verbessern: Als Spender sollen künftig nicht nur Personen in Betracht kommen, die einer Organentnahme zugestimmt haben, sondern auch solche, die nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Bevölkerung soll umfassend informiert werden und die Meldebehörden sollen  die Daten volljähriger Bürger an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) übermitteln. Stimmt der Bundestag dem Gesetzentwurf zu, sollen die Regelungen schrittweise bis Juli 2027 in Kraft treten.

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Weitere Informationen

www.bundestag.de (externer Link)