DKG
14. Juni 2024 · 1 Min. Lesezeit
Am 1. Juli 2024 startet die zweite Stufe der Inbetriebnahme des Organ- und Gewebespenderegisters. Alle Entnahmekrankenhäuser müssen spätestens dann in der Lage sein, Erklärungen aus dem Register abzurufen. In einem gemeinsamen Informationsschreiben appellieren die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) an diese Krankenhäuser und weisen auf die gesetzlich verpflichtende Anbindung aller Entnahmekrankenhäuser hin.
Informationsschreiben (PDF)