Organspende
Gesundheitspolitik

Widerspruchslösung im Bundesrat vorgestellt

Bundesrat

14. Juni 2024 · 2 Min. Lesezeit

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates am 14. Juni 2024 vorgestellt. Ziel des von acht Ländern eingebrachten Gesetzesantrages ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Widerspruch statt Zustimmung

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Art des Widerspruchs

Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, wenn der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen

Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über 10 Jahren auf niedrigem Niveau, heißt es in der Entwurfsbegründung. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung

Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert die Länderinitiative mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesantrag wurde in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald dieser seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen will.

Video der Vorstellung im Bundesrat am 14. Juni 2024

Das Video finden Sie hier.