Nephrologie

Nierenersatztherapie: Förderung der Heimdialyse beschlossen

Dennis M Stamm

16. Dez. 2024 · 3 Min. Lesezeit

DIATRA 1-2025
Die Möglichkeit, Dialysen zu Hause durchzuführen, soll nach dem Willen des GKV-Spitzenverbands und der KBV künftig stärker gefördert werden. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, eine Anschubfinanzierung in Form neuer Kostenpauschalen einzuführen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Ziel ist es, die Heimdialyse als Alternative zur Zentrumsdialyse zu stärken und den bislang geringen Anteil an Heimbehandlungen zu erhöhen.

Neue Kostenpauschalen für Heimdialyse

Zur Unterstützung zum Beginn einer Heimdialyse wurden drei Zuschläge beschlossen:
  • GOP 40845: Zuschlag zur Sachkostenpauschale 40825 für Peritoneal- oder Heimhämodialysen bei Erwachsenen. Berechnungsfähig je Peritonealdialyse (CAPD/CCPD) oder je Heimhämodialyse mit einem Betrag von 96,50 Euro, über 52 Behandlungswochen.
  • GOP 40846: Zuschlag zur Sachkostenpauschale 40826 für Peritonealdialysen, die nicht mindestens vier von sieben Dialysetagen umfassen. Ansatzfähig je Dialyse, höchstens dreimal pro Kalenderwoche, mit 13,79 Euro, bis zu 52 Wochen.
  • GOP 40847: Zuschlag zur Sachkostenpauschale 40827 für intermittierende Peritonealdialysen (IPD) oder Heimhämodialysen mit nicht mindestens drei Behandlungen pro Woche. Berechnungsfähig mit 32,17 Euro pro Behandlung, maximal zweimal wöchentlich für 52 Wochen.

Definition von „erstmaliger“ Heimdialyse

Die neuen Zuschläge gelten nur, wenn in den vier vorangegangenen Quartalen durch die Praxen keine Abrechnung der GOP 40825, 40826 oder 40827 für den jeweiligen Patienten erfolgt ist. Diese Regelung wird in einer neuen, siebten Bestimmung des EBM-Abschnitts 40.14 definiert.

Begründung der Förderung

Derzeit erfolgt die Dialyse bei Erwachsenen in Deutschland zu über 90 % als Zentrumsdialyse. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und wohnortnahe Versorgungsstrukturen aufzubauen, sieht die vertragsärztliche Selbstverwaltung in der Heimdialyse eine nachhaltige Alternative.

Zusätzliche Neuerungen zum Jahreswechsel

Neben den Zuschlägen für die Heimdialyse wurden fünf weitere Pauschalen beschlossen:
  • GOP 40840: Zuschlag für Nachtdialyse (20:00–7:00 Uhr, mindestens 6 Stunden, Behandlung darf nicht vor 3:00 Uhr enden). Ansatzfähig mit 26,50 Euro, bis zu dreimal pro Woche.
  • GOP 40841: Zuschlag zur CCPD (kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse) zu den GOP 40816 oder 40825. Berechnungsfähig mit 41,35 Euro.
  • GOP 40842: Zuschlag zur CCPD für die GOP 40817, 40819 oder 40826. Berechnungsfähig mit 5,91 Euro je Dialyse, maximal dreimal wöchentlich.
  • GOP 40843: Zuschlag zur Heimhämodialyse zu GOP 40825 mit 91,90 Euro.
  • GOP 40844: Zuschlag zur Heimhämodialyse zu GOP 40827 mit 30,63 Euro, maximal zweimal pro Woche.

Anpassung bestehender Pauschalen

Die Sachkostenpauschalen wurden ebenfalls angepasst. Die GOP 40815 bis 40819 steigen 2025 um 3,85 %, während die übrigen Sachkostenpauschalen um 3,0 % angehoben werden. Für die vier Preisstufen der GOP 40823 und 40824 gelten leicht abweichende Steigerungen.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen sowohl die Lebensqualität der Patient:innen verbessern als auch die Versorgungssicherheit angesichts des Fachkräftemangels gewährleisten.