Organspende
Gesundheitspolitik

Bundestag diskutiert Lebendorganspende

DIATRA-Redaktion

30. Jan. 2026 · 5 Min. Lesezeit

Es ist eine wichtige Debatte, eine Debatte um medizinische Hoffnung, ethische Verantwortung und politische Grundsatzfragen. In erster Lesung hat der Bundestag heute über eine Reform des Transplantationsgesetzes (TPG) beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den gravierenden Mangel an Spendernieren zu lindern – unter anderem durch die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende und die Öffnung für anonyme Lebendspenden. Während das Ziel fraktionsübergreifend geteilt wird, gehen die Bewertungen des eingeschlagenen Weges deutlich auseinander.
 
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte den Entwurf als notwendigen Schritt dar, um Leben zu retten. Der Bedarf an Spendernieren sei weiterhin dramatisch, die Wartezeiten lägen teils bei bis zu acht Jahren (Anm. d. Red.: Das ist der Durchschnittswert). Besonders die Überkreuz-Lebendnierenspende solle helfen, wenn spendewillige Angehörige medizinisch nicht kompatibel seien. Die Reform würde neue Möglichkeiten schaffen, ohne den Schutz der Spenderinnen und Spender aus dem Blick zu verlieren.

Medizinische Logik der Union

Rückendeckung erhielt die Ministerin aus den Reihen der Union. Für CDU/CSU-Abgeordnete wie Hans Theiss und Hendrik Streeck stand dabei vor allem der medizinische Nutzen im Vordergrund. Dialyse bedeute massive Einschränkungen der Lebensqualität, eine Lebendnierenspende sei häufig die beste Therapie (bessere Planbarkeit und bessere Langzeitergebnisse). Das geltende Recht sei zu eng gefasst und verhindere medizinisch sinnvolle Transplantationen. Die Überkreuz-Spende sei international erprobt und könne als „notwendige Ergänzung“ helfen, Wartelisten entscheidend zu verkürzen.

SPD und Grüne fordern Sicherheit für Spender:innen

SPD und Grüne signalisierten ebenfalls Zustimmung, verbanden diese jedoch mit deutlichen Forderungen nach Nachbesserungen. Für die SPD-Gesundheitspolitikerin Tanja Machalet steht der Schutz der Lebendspender:innen im Zentrum. Anhand eines Falls aus ihrem Wahlkreis schilderte sie, wie eine gut gemeinte Lebendspende bei den Betroffenen in gesundheitliche und soziale Not mündete. Die Reform müsse deshalb mit ehrlicher Aufklärung, verbindlicher Nachsorge und verlässlicher sozialrechtlicher Absicherung (Für Empfänger:innen wie auch für die Spender:innen) einhergehen. Zugleich machte Machalet deutlich, dass die Lebendspende kein Ersatz für eine funktionierende postmortale Organspende sei – und sprach sich offen für eine neuen verbesserten Gesetzesentwurf und ehrliche Debatte noch in dieser Legislaturperiode, um die Lebendspende zusammen mit der Widerspruchsregelung einzuführen.
Auch Bündnis 90/Die Grünen begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich, rückten jedoch gesellschaftliche Ungleichheiten in den Fokus. Kirsten Kappert-Gonther kritisierte deshalb die geplante Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation. Frauen seien deutlich häufiger Lebendspenderinnen und häufiger dem Druck ausgesetzt – diese Realität dürfe nicht unsichtbar gemacht werden. Zudem forderten die Grünen eine verpflichtende psychosoziale Beratung für Spender:innen und Empfänger:innen gleichermaßen sowie umfassende Aufklärung auch über langfristige Risiken. Ob die Grünen weiterhin eine Widerspruchsregelung ablehnen, blieb von Kappert-Gonther unerwähnt.

AfD und Linke warnen vor Risiken

Deutlich kritischer äußerten sich AfD und Linke. Die AfD unterstützt die Überkreuz-Lebendnierenspende ausdrücklich, sieht jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung – insbesondere der anonymen Lebendspende – unter den derzeit geplanten Schutzregelungen als ethisch nicht verantwortbar an. Beide AfD-Redner, Nicole Hess und Joachim Bloch, warnten vor erheblichen gesundheitlichen und sozialen Risiken für Spender:innen und kritisierten eine aus ihrer Sicht unzureichende Absicherung bei Folgeschäden. Zugleich befürchtet die Partei einen schleichenden Übergang zur Widerspruchslösung, die sie strikt ablehnt.
Die AfD positioniert sich damit weniger gegen einzelne medizinische Instrumente als gegen einen möglichen Systemwechsel: Sie interpretiert den Gesetzentwurf als Verschiebung vom Schutz des gesunden Spenders hin zur Maximierung der Versorgung – und sieht darin eine rote Linie überschritten. Ihre Sorge vor Risiken bleibt verengt auf Einzelfälle, während sie medizinischen Fortschritt und gesellschaftliche Verantwortung weitgehend ignoriert.
Auch die Linke äußerte grundsätzliche Vorbehalte, argumentierte jedoch aus einer anderen Perspektive. Julia-Christina Stange warnte vor moralischem Druck auf Angehörige und vor einer Verlagerung staatlicher Verantwortung auf Einzelne. Der Staat profitiere von individueller Solidarität, ohne die Risiken vollständig kollektiv abzusichern. Stange betonte, man solle weiter über eine Widerspruchsregelung diskutieren – was aktuell ja auch im Bundesrat gemacht wird. Die geplante anonyme Lebendspende sei problematisch, solange langfristige Spenderfolgen nicht umfassend und unbürokratisch abgesichert seien. Sie erklärte: „Wir hätten das Problem gar nicht in dieser Form, wenn mehr Menschen postmortal spenden würden.“

Ersatz statt Lösung – Politik muss mutiger werden

Die Lebendspende und ebenso die Überkreuz-Spende sind kein Heilmittel. Sie ist ein Pflaster auf einem offenen Problem: dem latenten Organmangel in Deutschland. Ja, sie verkürzen Wartezeiten und retten Leben, aber sie lösen nicht das Grundlegende.
Was es wirklich bräuchte: ein gut geschnürtes Paket aus flächendeckender Aufklärung und besserer Ansprache, optimierte Krankenhausstrukturen, verlässlicher Nachsorge und sozialer Absicherung der Spender:innen. Vor allem aber braucht es: Mut zu klaren und in anderen Ländern bereits längst bewährten gesetzlichen Maßnahmen, die das System insgesamt wirksam machen.
Medizinische Optionen werden erweitert – die Verantwortung dafür bleibt ungleich verteilt zwischen Einzelnen und Gesellschaft. Solange die Ursachen unberührt bleiben, bleibt alles andere Stückwerk. Mehr Spenderorgane, ja. Mehr mutige, strukturelle Schritte, eher nein. Wer hier nur punktuell reformiert, verschiebt Verantwortung auf die Einzelnen („Angehörige in hochemotionalen Ausnahmesituationen“, so Stange) und riskiert, dass Solidarität zur Belastung wird.