Gesundheitspolitik
Organspende

Lebendspende-Reform angenommen

Mehr Chancen für Nierenpatient:innen, aber auch Kritik an Schutz und Prioritäten

DIATRA-Redaktion

27. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Mehrheitlich hat der Bundestag gestern (26. März 2026) einer Reform des Transplantationsgesetzes (TPG) zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende. Sie soll Patient:innen helfen, für die eine direkte Spende aus dem persönlichen Umfeld bislang aus medizinischen Gründen nicht möglich war. Prognostiziert werden ca. 100 zusätzliche Nierenspenden pro Jahr. Allerdings zeigte die Debatte auch, wie umstritten der Eingriff nach wie vor zwischen Hoffnung, Ethik und Schutz der Spender:innen bleibt.
Für Menschen mit schwerer Nierenerkrankung ist Warten kein abstrakter Zustand, sondern zermürbender Alltag. Dialyse, körperliche Einschränkungen, soziale Belastungen und die ständige Unsicherheit, ob rechtzeitig ein passendes Organ gefunden wird, bestimmen oft über Jahre das Leben. Nach Eurotransplant-Zahlen warteten in Deutschland zum 31. Dezember 2025 insgesamt 8.207 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter 6.237 auf eine Niere.
Nun hat der Bundestag eine Reform des Transplantationsgesetzes beschlossen, die genau an diesem Engpass ansetzen soll. Herzstück ist die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende. Dadurch sollen künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen, jeweils inkompatiblen Spender-Empfänger-Paaren ermöglicht werden. Das Gesetz wurde gestern mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen.

Wenn Hilfe bisher in der Sackgasse endete

Das Prinzip der Überkreuzspende ist medizinisch nicht neu. In vielen Ländern findet sie bereits erfolgreich, teilweise grenzüberschreitend Einsatz. In Deutschland dagegen war dies bislang rechtlich nicht vorgesehen. Künftig können zwei oder mehr Spender-Empfänger-Paare zusammengebracht werden, wenn innerhalb der jeweiligen Paare keine direkte Spende möglich ist. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Der Bundestag begründet die Reform damit, dass die Zahl der Spendernieren seit Langem nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, und dass die Wartezeit auf eine postmortale Nierenspende im Schnitt bis zu acht Jahre dauert.
Im Parlament wurde dieser Schritt von den Befürwortenden als überfällig beschrieben. Simone Borchardt (CDU/CSU) sagte: „Das ist ein echter Fortschritt, ein Fortschritt der in das 21. Jahrhundert gehört.“
Auch Dr. Christos Pantazis (SPD) hob die Bedeutung der Reform hervor. Mit Blick auf die neue Regelung sagte er: „Das ist für viele Betroffene ein echter Durchbruch.“ Die Debatte selbst fand mit Redebeiträgen unter anderem von Simone Borchardt, Joachim Bloch, Dr. Christos Pantazis, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stella Merendino, Prof. Dr. Hans Theiss und Dr. Maria-Lena Weiss statt.

Die sensible Frage nach Schutz und Freiwilligkeit

So überzeugend das Ziel klingt, so heikel bleibt der Weg dorthin. Denn eine Lebendorganspende ist kein gewöhnlicher medizinischer Eingriff. Ein gesunder Mensch lässt sich operieren, um einem anderen Menschen zu helfen. Das kann Leben retten. Es kann aber auch körperliche, psychische und soziale Folgen haben, sowohl für Spendende wie für Empfangende.
Deshalb wurde im Bundestag auch über den Schutz gesprochen. Nach der Reform werden unabhängige psychosoziale Beratungen verpflichtend, außerdem ist eine Begleitung im Transplantationszentrum über den gesamten Prozess hinweg vorgesehen. Das soll Vertrauen schaffen und die Entscheidung besser absichern.
Doch die Debatte machte ebenso sichtbar, dass vielen dieser Schutz noch nicht weit genug geht. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Entscheidungen dieser Tragweite brauchen Raum, auch für Zweifel und ehrliche Gespräche, frei von Druck.“
Dieser Satz trifft den empfindlichsten Punkt der Reform. Denn Organspende geschieht selten im luftleeren Raum. Sie geschieht in Familien, in Partnerschaften, in emotionalen Ausnahmesituationen. Wo ein Mensch auf ein Organ angewiesen ist, entsteht fast zwangsläufig ein moralischer Sog.

Der eigentliche Streit beginnt erst hier

Genau an dieser Stelle entzündete sich die schärfste Kritik. Während Union und SPD die Reform als pragmatische Antwort auf lange Wartelisten verteidigten, stellte Die Linke die Grundrichtung infrage. Ihr Vorwurf: Der Staat bearbeite das Problem fehlender Organspenden nicht an der Wurzel, sondern verlagere es auf private Extremsituationen.
Stella Merendino (Die Linke) formulierte das im Bundestag so: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist leider ein weiteres Beispiel dafür, wie man ein echtes Problem erkennt und dann politisch daran vorbeiarbeitet.“
Hinter dieser Kritik steht ein grundsätzlicher Einwand: Wenn zu wenige postmortale Organe zur Verfügung stehen, ist die Ausweitung der Lebendspende dann wirklich die richtige Antwort? Oder verschiebt sie das Risiko am Ende auf die Falschen — nämlich auf gesunde Menschen, die aus Liebe, Loyalität, Verantwortung oder sozialem Zwang spenden?

Breite Mehrheit, offene Fragen

Am Ende war die Entscheidung klar: CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Reform, Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der Linken wurde abgelehnt, ebenso ein AfD-Antrag zur Cross-over-Lebendspende.
Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) zog entsprechend ein positives Fazit: „Heute ist ein wirklich guter Tag für die Patientinnen und Patienten, die auf eine Spenderniere warten.“
Für viele Betroffene dürfte dieser Beschluss ein Hoffnungssignal sein. Aber politische Hoffnung allein reicht nicht. Ein Gesetz wie dieses muss sich am Ende an zwei Maßstäben messen lassen: daran, ob es die Versorgung real verbessert und ob es die Menschen schützt, die bereit sind, für andere ein existenzielles Risiko einzugehen.

Fortschritt, der sich erst noch beweisen muss

Die Reform der Lebendorganspende ist ein echter Eingriff ins bestehende System und ein Versuch, ein drängendes Problem endlich nicht weiter aufzuschieben oder gar zu verdrängen. Sie kann Chancen eröffnen und Leid mindern. Aber sie löst nicht den Grundkonflikt auf, der die gesamte Debatte durchzogen hat.
Mehr Möglichkeiten für Empfänger:innen sind nur dann ein Fortschritt, wenn sie nicht auf Kosten der Selbstbestimmung und Sicherheit von Spender:innen gehen. Zugleich spricht vieles dafür, dass auch zusätzliche Transplantationen durch Überkreuz- und anonyme Lebendnierenspenden den enormen Bedarf auf absehbare Zeit nicht decken werden. Erfahrungen aus anderen Ländern und Fachpublikationen zeigen zwar, dass solche Programme zusätzliche Transplantationen ermöglichen und Wartenden helfen können. Am grundsätzlichen Organmangel ändern sie aber nichts. Die Knappheit von Spenderorganen bleibt auch dort ein strukturelles Problem.
Genau daran wird sich dieses Gesetz nun messen lassen müssen: ob es einzelnen Betroffenen schneller hilft, ohne zugleich den Blick auf das größere Problem zu verstellen: den anhaltenden Mangel an Spenderorganen.