DN-Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Katharina Roland/Charlotte Schrooten
19. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit
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Der Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland warnt vor spürbaren Folgen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für die ambulante nephrologische Versorgung. Besonders betroffen wären Dialysepatientinnen und -patienten, die auf wohnortnahe Strukturen, verlässliche Arzneimittelversorgung und funktionierende Krankentransporte angewiesen sind.
Der Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. begrüßt die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland durch die Bundesregierung. Aus bereits durch die Fachgesellschaft genannten Gründen (s. https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-entwurf-beitragssatzstabilisierungsgesetz-20260420.html) erscheint es uns sinnvoll, dass präventive Ansätze für alle Menschen anders positioniert werden und in Zukunft stärker zur Verhinderung von chronischen Krankheiten und deren Spätfolgen beitragen.
Strukturelle Rahmenbedingungen werden sich weiter verschärfen
Die Rahmenbedingungen für die ambulante Nierenersatztherapie werden sich durch die erhebliche Dynamisierung bei den Kosten der Fachkräfte und die kompetitive Situation mit Einrichtungen der stationären und pflegerischen Versorgung weiter verschärfen. Deshalb ist es unabdingbar, dass im Bereich der Dialysetherapie eine Fortschreibung der derzeitigen Regelung stattfindet.
Die darüber hinaus beschlossenen Schritte zur weiteren regulatorischen Beschneidung der ärztlichen Vergütung halten wir für sehr problematisch. Der Gesetzentwurf wird sich negativ auf die Qualität der Versorgung unserer komplex kranken Patientinnen und Patienten auswirken. Die bereits heute schwierige Nachbesetzungssituation in der ambulanten Versorgung erhält damit auch in der Nephrologie weitere ungünstige Vorzeichen, da die wirtschaftlichen Risiken sowie die Verantwortlichkeiten für Einrichtungen mit überwiegend mittelständischen betriebswirtschaftlichen Konstellationen von der nächsten Generation von Ärztinnen und Ärzten schon heute zunehmend negativ eingeordnet werden.
Koppelung an die Grundlohnrate treibt die Divergenz der Personalfinanzierung
Die Koppelung der Punktwertfortschreibung an die Grundlohnrate wird unweigerlich die Schere zwischen den Ausgaben und den Einnahmen weiter öffnen und damit eine Dynamik unterstützen, welche bereits vorab über mehr als zehn Jahre auf Seiten der Kostenträger ignoriert wurde.
Budgetierungen in der fachärztlichen Versorgung müssen beseitigt werden. Ärztliche Beratungsleistungen, präventiv wie therapeutisch, benötigen eine adäquate Honorierung und können und dürfen angesichts der demographischen Veränderungen in Deutschland nicht einer Vergütung entzogen werden.
Eine weitere Zentralisierung der Leistungen wird gebahnt
Die geplanten Einschnitte werden leider zum gegenteiligen Effekt dessen führen, was politisch gewollt ist:
einer weiteren Verschlechterung der Versorgung in ländlichen Bereichen und
einer weiteren Zentralisierung der ambulanten nephrologischen Strukturen einschließlich der Marktkonzentration in größeren, teils kapitalgetriebenen Strukturen.
Die Arzneimittelversorgung bleibt problematisch
Ein patientenrelevantes Risiko sehen wir im Bereich der Arzneimittelabschläge und der konsekutiv schlechteren Verfügbarkeit von Medikamenten. Bereits in den letzten Jahren sind Medikamente im Bereich der intravenösen Eisensubstitution, Erythropoese-stimulierende Agenzien und Calcimimetika sowie Puffer-Substanzen regelmäßig schlecht oder nicht verfügbar. Diese Verfügbarkeitslücken im Bereich der chronischen Behandlung und der Dialyseversorgung steigern den personellen Aufwand, weil Medikamente ersetzt werden müssen oder oft gar nicht verfügbar sind, und limitieren letztlich die Verfügbarkeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Wir befürchten eine weitere Verschlechterung dieser Versorgungssituation.
Patientenindividuelle Probleme nehmen zu
An dieser Stelle möchten wir uns auch explizit für die Belange unserer chronisch Nierenkranken und insbesondere der Menschen unter Nierenersatztherapie einsetzen. Diese werden durch die Verschiebung der Belastung über höhere Zuzahlungen, insbesondere in den ersten Monaten eines Jahres, vor deutlich größere individuelle finanzielle Herausforderungen gestellt sein.
Die neu geplanten Regelungen im Hinblick auf die Krankentransporte werden auch die Dialysefahrten und damit sehr wahrscheinlich auch die Patientinnen und Patienten relevant treffen. Die Verfügbarkeit der Fahrdienste wird gerade im ländlichen Bereich absehbar abnehmen, was die Organisation von Fahrten zur Behandlung weiter erschweren und lange Anfahrtswege zur Folge haben wird. Die Gefahr besteht, dass unsere Patientinnen und Patienten nicht mehr die nötige Therapie erhalten und die Lebensqualität – vor allem die der älteren Menschen – erheblich beeinträchtigt wird. Wie sich die Versorgung mit Hilfsmitteln durch den geplanten pauschalen Abschlag von 3 % entwickeln wird, bleibt abzuwarten, wird aber auch hier wieder vermehrt komplex kranke Patientinnen und Patienten treffen.
Teilarbeitsunfähigkeit ist zu begrüßen
Ausdrücklich begrüßen möchten wir die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit, die gerade für chronisch kranke Menschen mit einer Abhängigkeit von Dialyseverfahren oder nach der Transplantation eine bessere Absicherung und Integration bedeutet. Allerdings fällt nur ein kleiner Teil der Betroffenen in eine entsprechende Altersgruppe.
Ein Gesetzentwurf mit überwiegend negativen Folgen
Wir sehen uns also einem Gesetzentwurf gegenüber, der die ambulante Versorgung im Bereich chronischer Nierenkrankheiten verschlechtern und weitere Konzentrationseffekte zur Folge haben wird. Als Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland ist es unser Ziel, die hohe Versorgungsqualität in der CKD-Prävention, Nierenersatztherapie und Transplantationsnachsorge beizubehalten und im Hinblick auf die demographische Entwicklung zu reagieren und zukunftsfähig zu gestalten. Eine Förderung kostengünstigerer Behandlungsmodalitäten in der Nierenersatztherapie muss, zusammen mit einer strukturellen Weiterentwicklung aller Heimdialyseverfahren, gefestigt werden. Dafür benötigen wir die richtigen Rahmenbedingungen.
Über den DN e.V.: Der Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. (ehemals Verband Deutsche Nierenzentren) ist die berufspolitische Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in der nephrologischen Versorgung. Unsere Mitglieder arbeiten in Praxen, Dialysezentren, medizinischen Versorgungszentren und Kliniken und versorgen gemeinsam einen Großteil der nierenkranken Patientinnen und Patienten in Deutschland. Mehr Informationen über unseren Verband finden Sie auf unserer Website unter: www.dnev.de