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Organspende
Gesundheitspolitik

Österreich schließt Lücken bei Organhandel

DIATRA-Redaktion

21. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit

Mit einer Novelle zum Organtransplantationsgesetz hat der Nationalrat den bestehenden Rechtsrahmen gegen kommerziellen Organhandel, gewinnorientierte Vermittlung und sogenannten Organtourismus präzisiert. Die Änderung wurde am 20. Mai 2026 einstimmig von allen Fraktionen angenommen.
Die Novelle bedeutet keine grundsätzliche Neuregelung der Organspende in Österreich. Vielmehr geht es um eine rechtliche Nachschärfung: Klarer gefasst werden soll, wie mit internationalen Angeboten umzugehen ist, die Organtransplantationen im Ausland vermitteln und dabei auch Patient:innen in Österreich erreichen können. Beworben werden solche Angebote häufig online. Mitunter umfassen sie Reise, Unterkunft, medizinische Behandlung und die Vermittlung eines Organs in Form eines Komplettpakets.
Gerade bei Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, treffen medizinische Dringlichkeit, Unsicherheit und wirtschaftliche Interessen aufeinander. Der Gesetzgeber reagiert mit der Novelle auf diese Konstellation und präzisiert, welche Formen von Werbung und Vermittlung unzulässig sind.

Gewinnorientierte Vermittlung ausdrücklich erfasst

Bereits bisher galt: Organe dürfen nicht verkauft werden. Mit der Novelle wird nun ausdrücklich klargestellt, dass auch die Vermittlung von Organen nicht Gegenstand gewinnorientierter Rechtsgeschäfte sein darf. Zudem wird Werbung für den Verkauf von Organen sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit kommerzieller Organvermittlung untersagt.
Damit richtet sich die Änderung insbesondere gegen Vermittlungsplattformen und Unternehmen, die ihre Angebote grenzüberschreitend über das Internet platzieren. Der bestehende Rechtsrahmen wird dort erweitert, wo neue Geschäftsmodelle und digitale Vertriebswege bislang rechtliche Unschärfen erzeugen konnten.

Breite Zustimmung im Nationalrat

Die Gesetzesänderung wurde von allen Parlamentsfraktionen unterstützt. In der Debatte wurde vor allem auf die Grundsätze der Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und Menschenwürde verwiesen. ÖVP, SPÖ und NEOS betonten die Schließung rechtlicher Lücken und den Schutz vor kommerziellen Geschäftsmodellen im Bereich der Organtransplantation.
FPÖ und Grüne stimmten der Novelle ebenfalls zu, kritisierten jedoch, dass weitere gesundheitspolitische Anträge im Gesundheitsausschuss vertagt wurden. Die Debatte wurde damit auch in einen breiteren Zusammenhang mit offenen Reformfragen im Gesundheitswesen gestellt.

Klarstellung für wissenschaftliche Nutzung

Neben den strengeren Regeln gegen kommerzielle Vermittlung enthält die Novelle auch eine Klarstellung für die Forschung: Organe, die ursprünglich für Transplantationszwecke entnommen wurden, später aber nicht mehr transplantiert werden können, dürfen wissenschaftlich untersucht oder beforscht werden.
Die Regelung soll Rechtssicherheit schaffen. Sie betrifft Fälle, in denen ein Organ zwar nicht mehr für die ursprünglich geplante Transplantation geeignet ist, aber für medizinische oder wissenschaftliche Fragestellungen weiterhin relevant sein kann.

Bestehendes System wird abgesichert

Die Novelle steht im Zusammenhang mit dem österreichischen Transplantationssystem, das auf Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und der sogenannten Widerspruchslösung beruht. Danach können Organe nach dem Tod grundsätzlich entnommen werden, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch dokumentiert wurde.
Vor diesem Hintergrund zielt die Gesetzesänderung darauf ab, die bestehenden Grundsätze des Systems gegenüber neuen kommerziellen Vermittlungsmodellen abzusichern. Es geht also nicht darum, eine bislang ungeregelte Praxis erstmals zu ordnen, sondern darum, den vorhandenen Rechtsrahmen an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Die Gesetzesänderung ist daher vor allem als rechtliche Präzisierung zu verstehen. Sie verändert nicht die Grundstruktur der Organspende in Österreich und stellt auch nicht infrage, dass Organhandel bereits bisher unzulässig war. Nachgeschärft wird dort, wo kommerzielle Vermittlung, Werbung und grenzüberschreitende Online-Angebote konkreter erfasst werden sollen.
Im Mittelpunkt steht die Absicherung bestehender ethischer und rechtlicher Grundsätze gegenüber Geschäftsmodellen im Umfeld internationaler Organvermittlung. Die Novelle reagiert auf veränderte Formen der Ansprache und Vermittlung – insbesondere im digitalen Raum – und soll Behörden mehr Klarheit im Umgang mit solchen Angeboten geben.
(erstellt mit Material des Österreichischen Parlaments)