Die erneute Debatte zur Widerspruchsregelung im Bundestag offenbarte politische Feinheiten, teils berechtigte Sorgen und leider auch erschreckende Desinformation. Vor allem aber zeigte sie, dass Deutschland durchaus seit Jahren das Problem kennt, aber trotzdem nicht löst.
In Deutschland hoffen aktuell knapp über 8.000 schwer kranke Menschen und Ihre Angehörige auf der Warteliste auf ein rettendes Organ. Dazu kommen mindestens 30.000 transplantable Menschen an der Dialyse. Für sie ist die politische Debatte über die Widerspruchsregelung keine abstrakte Auseinandersetzung über Paragraphen. Für sie geht es um Zeit, die sie nicht haben. Sie hoffen auf die in Deutschland geringe Chance, die Dialyse hinter sich zu lassen, eine neue Lunge, ein neues Herz, eine neue Leber zu erhalten. Und nicht wenige hoffen, ihren nächsten Geburtstag noch zu erleben.
Die Bundestagsdebatte am 25. Juni war teils erfreulich, zugleich jedoch auch unerquicklich. Erfreulich, weil sie nicht entlang der Fraktionsgrenzen verlief. Abgeordnete aus CDU/CSU, SPD, Grünen, Linken und AfD nahmen unterschiedliche Positionen ein. Erquicklich war, dass neben ernsthaften ethischen und rechtlichen Einwänden Behauptungen im Raum standen, die Misstrauen gegen die Organspende schüren und mit medizinischen Fakten rein gar nicht vereinbar sind.
Deutschland hat die Entscheidungslösung ausprobiert
2020 entschied sich der Bundestag gegen die Widerspruchsregelung und für eine Stärkung der Entscheidungslösung. Der politische Auftrag lautete: Mehr Aufklärung, ein Register, bessere Möglichkeiten zur Dokumentation.
Die politische Realität sah so aus: Das Organspende-Register startete mit sehr großer Verzögerung erst im März 2024. Die Eintragung in das Register gilt für viele Menschen als kompliziert. Die wenigsten tragen darin ihre Ablehnung ein. Das eigentliche Problem besteht weiter: Deutschland hat weiterhin zu wenig dokumentierte Entscheidungen und realisiert zu wenig Organspenden.
Gitta Connemann (CDU) brachte den Kern der Debatte zu Beginn auf den Punkt: Viele Menschen vertagen die Entscheidung, weil sie sich nicht mit Krankheit, Tod und dem eigenen Sterben beschäftigen wollen. „Aber es gibt Menschen, die kein Morgen mehr haben.“
Das Problem: Die Zustimmung zur Organspende ist in Deutschland hoch, so die Ergebnisse vieler Umfragen. Doch zwischen einer grundsätzlich positiven Haltung und einer dokumentierten Entscheidung liegt eine große Lücke. Diese Lücke wird in der Praxis oft am Sterbebett von den Angehörigen ausgefüllt.
Die Angehörigenlösung ist der blinde Fleck
Prof. Dr. Armin Grau (Grüne), Neurologe und früher selbst mit Hirntoddiagnostik und Angehörigengesprächen befasst: „Wir haben in Deutschland nicht wirklich eine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung.“
Graus Formulierung ist eine realistische Zuspitzung. Denn, wenn der Wille eines verstorbenen Menschen nicht bekannt ist, müssen Angehörige in einem Moment von Schock und Trauer einschätzen, was dieser Mensch gewollt hätte. Sie müssen eine Entscheidung fällen, während sie zugleich den Verlust eines geliebten Menschen begreifen müssen. Keiner fragt sie, wie es um ihr Selbstbestimmungsrecht bestellt ist.
Und selbstverständlich kann man niemandem einen Vorwurf machen, wenn er/sich sich für ein „Nein“ entscheidet. Laut DSO-Jahresbericht 2025 war der häufigste Ausschlussgrund für eine Organspende mit 49 Prozent (aller organspendebezogenen Kontakte) das Fehlen der Zustimmung der Verstorbenen. Es stellt sich die Frage, warum der Staat und unsere Gesellschaft vertreten können, dass diese Verantwortung weiterhin auf die Angehörigen abgewälzt wird. Aber ob er das überhaupt darf, war leider keine Erwähnung in der Debatte wert.
Die Widerspruchsregelung würde das Recht auf Nein nicht abschaffen. Wer nicht spenden möchte, widerspricht. Und dieser Widerspruch – da sind wir uns wohl alle einig – sollte so einfach, barrierefrei wie möglich sein. Der entscheidende Unterschied ist: Die Nichtentscheidung würde nicht länger automatisch dazu führen, dass Angehörige eine Entscheidung treffen müssen, die eigentlich zu Lebzeiten hätte getroffen werden können.
Sabine Dittmar (SPD), Ärztin, langjährige Gesundheitspolitikerin und frühere Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, sprach von einem Versorgungsmangel, wie er in keinem anderen Bereich in der Medizin in Deutschland einfach so hingenommen würde. Sie nannte unter anderem das Beispiel von Ariane Brisch, die seit neun Jahren auf eine Niere wartet. Dr. Hans Theiss (CSU), Kardiologe und langjähriger Oberarzt an einem großen Transplantationszentrum, erinnerte daran, wie viele Menschen sterben, weil ein passendes Organ zu spät kommt und dass die meisten Studien zu dem Thema die positive Wirkung der Widerspruchsregelung beweisen.
Kerstin Griese (SPD) beschrieb am Bundestagstagspult, dass sie ihre Haltung zur Organspende verändert hat. Lange hatte sie vor allem auf bessere Aufklärung und freiwillige Dokumentation gesetzt. Nun meint sie, die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus, es bräuchte weitere Schritte. Diese Haltung zeigt politische Lernfähigkeit und ganz sicher keine Schwäche.
Mehr Organspenden brauchen mehr als ein Gesetz
Im Bundestag ging es viel um Register, Zuständigkeiten, Grundrechte und juristische Konstruktionen. Das alles ist notwendig. Doch in den Kliniken zeigt sich, was diese Debatte konkret bedeutet.
Dort begleiten Pflegekräfte, Ärzt:innen und Transplantationsbeauftragte Angehörige in einer Ausnahmesituation. Dort müssen Gespräche geführt werden, während ein Verlust gerade erst begriffen wird. Und dort wird sichtbar, dass Menschen auf der Warteliste nicht unbegrenzt Zeit haben.
Die Widerspruchsregelung würde den Personalmangel nicht beheben, keine Intensivstation entlasten und auch keine gute Aufklärung ersetzen. Sie könnte aber einen längst überfälligen Kulturwandel anstoßen: weg vom dauernden Vertagen, hin zu einer informierten, selbstbestimmten und rechtzeitig getroffenen Entscheidung über die eigene Organspende.
Die Widerspruchsregelung ist nur ein Teil der Lösung
Die meisten Redebeiträge pro Widerspruchsregelung räumten ein, ein Gesetz allein könne das Problem nicht lösen.
Julia-Christina Stange (Die Linke), Fachkinderkrankenschwester für Anästhesie und Intensivpflege im Universitätsklinikum Mainz, machte klar: Es braucht freigestellte Transplantationsbeauftragte, ausreichend Personal auf Intensivstationen, eine gute Begleitung von Angehörigen und funktionierende Abläufe in den Kliniken. Pflegekräfte und Ärzt:innen bräuchten Zeit in diesen hochsensiblen Situationen. Sie betonte ferner, dass die Widerspruchsregelung die Selbstbestimmung nicht nur im Fall der Organspende stärken würde. Sie würde Menschen auch dazu bewegen, sich mit dem eigenen Tod und der Gesundheit präventiv auseinander zu setzen. „Eine Gesellschaft, die offen über diese Themen spricht stärkt nicht weniger, sondern deutlich mehr Ihre Selbstbestimmung.“, so Stange.
Auch Fraktionskollegin Stella Merendino, Gesundheits- und Krankenpflegerin, die sich früher selbst für die Widerspruchsregelung ausgesprochen hatte, rückte nun die strukturellen Mängel in den Kliniken in den Mittelpunkt.
Wenn man das etwas genauer betrachtet, ist das nicht zwangsläufig ein Argument gegen die Widerspruchsregelung, sondern vielmehr ein Auftrag für ihre umfängliche Umsetzung. Denn: Eine Widerspruchsregelung ohne flächendeckende Aufklärung, ohne leicht verständliche Informationen, ohne einen einfachen Widerspruch und ohne umfassende Unterstützung der Kliniken ist illusorisch. Zudem darf die Regelung niemanden überfordern oder ausschließen, das beinhaltet auch Menschen mit Sprachbarrieren, Menschen ohne festen Wohnsitz, mit kognitiven Einschränkungen oder in prekären Lebenssituationen.
Aber genau hier ist die Politik gefordert, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Wer die Reform weiterhin vor sich her schiebt, der missversteht den politischen Auftrag.
Einwände – und die falsche Schlussfolgerung
Michael Brand (CDU) widersprach der Widerspruchsregelung und kritisierte, die Entscheidungslösung sei nie konsequent genug umgesetzt worden: das Register zu bürokratisch, die Informations- und Gesprächsangebote zu schwach. Sein Vorschlag: bessere Kampagnen, mehr digitale Ansprache und eine möglichst leicht zugängliche Registrierung etwa bei Behörden.
In ein ähnliches Horn blies Joachim Bloch (früher SPD, heute AfD), der auf Spanien verwies. Dort sei nicht allein die rechtliche Regelung entscheidend, sondern vor allem die Organisation in den Kliniken. Das Land hat in den Kliniken über Jahrzehnte Strukturen und Koordinationswege etabliert, die helfen potenzielle Spender:innen besser zu erkennen.
Unter anderem die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Helge Lindh (SPD) und Swantje Henrike Michaelsen (Grüne) sehen es problematisch, Schweigen mit Zustimmung gleichzusetzen: Jeder Mensch solle das Recht haben, sich mit der eigenen Sterblichkeit nicht oder noch nicht beschäftigen zu wollen.
Diese Einwände sind Teil einer guten Gesetzgebung, sie sind nur nicht geeignet, die Widerspruchsregelung zu widerlegen. Denn auch die heutige Entscheidungsregelung ist nicht neutral. Hier ist nur umgekehrt: Sie wertet Schweigen faktisch als Nein. Die Konsequnerz daraus ist, dass sie im schlimmsten (und leider immer noch im häufigsten Fall) den Angehörigen eine Entscheidung abverlangt. Sie schützt die Freiheit zur Nichtentscheidung und überlässt die Folgen dieser Nichtentscheidung anderen.
Wir sollten also nicht fragen: Darf der Staat Menschen zu Organspender:innen machen? Denn das darf er nicht.
Stattdessen müssen wir fragen: Darf der Staat weiter akzeptieren, dass ein nicht dokumentierter positiver Wille im Ernstfall praktisch folgenlos bleibt, während Angehörige unter größtem Druck und in einer außergewöhnlichen Krisensituation eine schwerwiegende Entscheidung für einen anderen Menschen treffen müssen? Wenn ein Mensch zu Lebzeiten nicht die Verantwortung über seinen Körper trifft, delegiert er die Verantwortung an andere – so einfach ist das!
Berechtigte Sorgen versus Desinformation
Gerade weil es um Leben und Tod geht, ist richtig und wichtig, über den Hirntod, die Rolle der Angehörigen, das Vertrauen in Kliniken und das Selbstbestimmungsrecht zu sprechen.
Allerdings wurde in mehreren Reden manche Grenze zur Desinformation überschritten:
Die Zahnärztin und Impfgegnerin Dr. Christina Baum (AfD) erzählte von möglichen Schmerzen hirntoter Menschen und von einer gezielten Suche nach passenden Organen. Dr. rer. nat. Rainer Rothfuß (früher CSU, heute AfD) stellte mit einem Fall aus den USA die Sicherheit der Hirntoddiagnostik infrage. Dass der Fall schon länger zurückliegt und vor allem die Hirntoddiagnostik in den USA nicht mit den weitaus höheren Sicherheitsprozessen in Deutschland vergleichbar ist, erwähnte er nicht – ob mit Absicht oder aus Unwissenheit, ist egal, denn beides wäre schlimm. Beatrix von Storch (AfD) sprach davon, Menschen könne „ihr eigenes, noch schlagendes Herz“ entnommen werden. Martina Kempf (AfD) stellte den Hirntod als unzureichendes Todeszeichen dar.
Solche Bilder wirken. Und sie sollen Angst und Zweifel auslösen. Aber ganz sicher sind sie weder eine sachliche noch eine faktisch belegte Kritik an der Widerspruchsregelung.
Hier nur kurz: Ein schlagendes Herz unter künstlicher Beatmung bedeutet nicht, dass ein Mensch lebt. Die Organentnahme kommt nur nach der streng geregelten Feststellung des irreversiblen Ausfalls aller Hirnfunktionen infrage. Die Diagnose wird unabhängig und nach strengen klaren medizinischen Vorgaben gestellt. Die Vorstellung, Menschen könnten nach festgestelltem Hirntod Schmerzen empfinden oder wieder ins Leben zurückkehren, widerspricht dem medizinischen Kenntnisstand und Konsens.
Das sollten wir aus dieser Debatte mitnehmen
Die Widerspruchsregelung darf nicht gegen die Forderung nach einer besseren Aufklärung, einem leichter handhabbaren Organspende-Register und nicht zuletzt einer besseren Koordination in den Kliniken ausgespielt werden. Wir benötigen all das gleichzeitig!
Seit 2020 setzt die Politik auf die Entscheidungslösung. Diese Maßnahmen (mehr Information, bessere Dokumentation, Register) waren richtig, konnten jedoch einem zentralen Problem nicht entgegenwirken: Trotz grundsätzlich positiver Einstellung der Organspende gegenüber, dokumentieren nach wie vor zu wenig Menschen ihren Willen.
Wer weiterhin nur auf die bestehende Regelung setzt, der muss aber auch erklären können, warum die Instrumente, die seit Jahren nicht ausreichend greifen, plötzlich ausreichen sollen.
Eine Widerspruchsregelung relativiert nicht das Recht auf ein Nein. Sie ordnet lediglich die Folgen des Schweigens anders. Selbstredend ist nur dann vertretbar, wenn ein Widerspruch tatsächlich niedrigschwellig, barrierefrei und jederzeit möglich ist – und wenn Menschen verständlich und wiederholt über ihre Möglichkeiten informiert werden.
Die Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass es berechtigte Fragen zu Selbstbestimmung, Vertrauen und sozialer Gerechtigkeit gibt. Sie hat aber auch gezeigt, dass diese Fragen kein Grund sein dürfen, einfach so weiterzumachen wie bisher.
Auch das Festhalten am bisherigen Zustand ist eine politische Entscheidung. Ihre Folgen tragen Menschen auf den Wartelisten – und Angehörige, die im Ernstfall über einen Willen entscheiden sollen, der zu Lebzeiten nicht festgehalten wurde.