Rund um den 13. August machen Kliniken, Gesundheitsbehörden und Patient:innenorganisationen in vielen Ländern auf die Organ- und Gewebespende aufmerksam. Der Aktionstag trägt den Titel „World Organ Donation Day“ (Welt-Organspendetag).
Worum es am 13. August geht
Der World Organ Donation Day informiert über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende und greift verbreitete Unsicherheiten auf. Der Tag erinnert außerdem an Organspender:innen und an Menschen, die auf eine Transplantation warten.
Ein bisschen Hintergrund
Am 23. Dezember 1954 gelang in Boston die erste langfristig erfolgreiche Nierentransplantation. Ronald Herrick spendete seinem eineiigen Zwillingsbruder Richard eine Niere. Weil beide genetisch nahezu identisch waren, ließ sich die damals noch kaum beherrschbare Abstoßungsreaktion umgehen. Der Operateur Joseph Murray erhielt 1990 gemeinsam mit E. Donnall Thomas den Nobelpreis für Medizin (Nobel Prize: Joseph E. Murray).
Seitdem hat sich vieles in der Medizin getan: chirurgische Verfahren, Gewebetypisierung und nicht zuletzt die Immunsuppression haben die Transplantation grundlegend verändert. Für Menschen mit einem endgültigen Organversagen kann sie das Leben verlängern, Lebensqualität zurückgeben oder – bei einer Nierentransplantation – die Dialyse ersetzen. Was die Medizin nicht herstellen kann, sind genügend geeignete Spenderorgane.
So sieht es in Deutschland aus
Im Jahr 2025 spendeten in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod Organe. Das waren 32 mehr als im Vorjahr und so viele wie seit 2012 nicht mehr. Insgesamt wurden 3.020 postmortal gespendete Organe entnommen und transplantiert (Deutsche Stiftung Organtransplantation: Jahresbericht 2025).
Das ist eine erfreuliche Entwicklung, aber noch keine Entwarnung. Im Januar 2026 standen rund 8.207 Menschen in Deutschland auf der Warteliste. Die meisten von ihnen warteten auf eine Niere. Wir dürfen nicht vergessen: Hinter jeder Zahl stehen Mensch und ein Schicksal.
Ja, nein oder nur unter bestimmten Bedingungen
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen gebeten, im vermuteten Willen des verstorbenen Menschen zu entscheiden (BIÖG: Entscheidungslösung).
Das ist für Familien keine theoretische Frage. Sie wird in einer Situation gestellt, in der gerade ein nahestehender Mensch gestorben ist. Wer zu Lebzeiten den eigenen Willen festhält und mit nahestehenden Menschen darüber spricht, nimmt den Angehörigen die Entscheidung ab und gibt den Behandlungsteams eine klare Orientierung.
Die Erklärung kann im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Im Register lässt sie sich freiwillig und kostenlos eintragen, ändern oder löschen (Organspende-Register). Möglich ist nicht nur ein uneingeschränktes Ja. Man kann bestimmte Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne zur Spende freigeben, widersprechen oder die Entscheidung auf eine benannte Person übertragen.
Übrigens gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Entscheidend sind der Zustand der Organe und die medizinische Prüfung im konkreten Fall. Nur wenige Erkrankungen schließen eine Spende grundsätzlich aus. Für eine postmortale Organspende müssen jedoch zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen muss nach den vorgeschriebenen Regeln festgestellt worden sein, und eine Zustimmung muss vorliegen. Weil diese medizinische Konstellation selten ist, kommt nur ein kleiner Teil der Verstorbenen tatsächlich als Organspender infrage (BIÖG: Voraussetzungen der Organspende).
Der 13. August ist ein guter Anlass, die eigene Haltung zu klären und festzuhalten. Dabei zählt nicht, wie die Entscheidung ausfällt. Wichtig ist, dass sie getroffen wird.