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Kommentar
Organspende

Herr Sichert, Spanien ist kein sozialistischer Staat

Persönliche Meinung des Redakteurs

Dennis M Stamm

19. Aug. 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die AfD will im Bundestag geschlossen gegen die Widerspruchsregelung stimmen. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Martin Sichert rückt den Gesetzentwurf dafür in die Nähe sozialistischer und kommunistischer Systeme und spricht vom „Volkskörper“. Das ist kein Ausrutscher. Schon 2024 verglich er Olaf Scholz mit Hitler, vereinnahmte Hans Scholl und schürte Angst vor der Hirntoddiagnostik.
Wer nur die jüngste Pressemitteilung der AfD (AfD: „Freiwillige Organspende statt staatliche Bevormundung“, 17. August 2026) liest, könnte darin einen gewöhnlichen verfassungsrechtlichen Einwand erkennen: Der Körper gehöre dem Menschen, niemand dürfe gegen seinen Willen zum Organspender werden. Deshalb lehne die AfD-Fraktion die Widerspruchsregelung ab. Sichert erklärt jedoch den Gesetzentwurf zum Ausdruck sozialistischen und kommunistischen Denkens.
Diese Sozialismus- und Kommunismusanalogie hält schon diesem einfachen Blick über unsere Landesgrenzen nicht stand: In Österreich wie auch Spanien gilt die Widerspruchsregelung, in Spanien bereits seit 1979. Niemand wird dort zum Staatseigentum, weil er einer Organentnahme widersprechen muss (Österreichisches Sozialministerium, spanisches Gesetz 30/1979). 
Und wohlgemerkt: Es handelt sich bei beiden Ländern um parlamentarische Demokratien.

Fraktionslinie statt Gewissensentscheidung

Das christliche Medium PRO berichtet, dass die AfD geschlossen gegen den Gesetzentwurf stimmen will (PRO: „AfD will bei Organspende geschlossen abstimmen“, 18. August 2026).
„Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden solle, um eine ethische Problematik handele, die als Gewissensentscheidung von den Abgeordneten und somit aus der Mitte des Bundestages zu beantworten sei.“ (Deutscher Bundestag: „Bundesrat will Widerspruchslösung bei der Organspende“, 14. November 2025). Daher solle die Abstimmung ohne Fraktionszwang stattfinden. 
Die AfD legt aber schon mal das Ergebnis für ihre gesamte Fraktion fest. Und das obwohl sie 2020 nicht geschlossen gegen die WSR gestimmt hat (Deutschee Bundestag: „Entscheidungsbereitschaft bei Organspende (3. Lesung)“, 16. Januar 2020).

Hitler, Hans Scholl und der „Volkskörper“

Die Vorgeschichte steht im Plenarprotokoll vom 5. Dezember 2024. Sichert behauptete damals, es sei „frappierend, wie sehr Scholz Hitlers Politik nacheifert“. Die Widerspruchsregelung ordnete er einer Politik des „Volkskörpers“ zu. Weibliche Abgeordnete, die den WSR-Gesetzentwurf unterstützten, bezeichnete er als „alt und unfruchtbar“. Aus „My body, my choice“ sei bei ihnen „Your body, my repair shop“ geworden (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 5. Dezember 2024, Seiten 26258 bis 26260).
Am Ende seiner Rede berief er sich außerdem noch auf Hans Scholl. Der Widerstandskämpfer sei 1943 „von Sozialisten in Deutschland ermordet“ worden und hätte nach Sicherts Überzeugung heute ebenfalls gegen die Widerspruchsregelung gekämpft.
Hans Scholl wurde vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof wegen seines Widerstands gegen die NS-Diktatur zum Tode verurteilt (Das Bundesarchiv: „Sophie und Hans Scholl, zum Tode verurteilt am 22. Februar 1943“).
Neben sexistischen Beleidigungen benutzt Sichert die Erinnerung an die NS-Diktatur, um einen Gesetzentwurf demokratisch gewählter Abgeordneter in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken. Aus dem Opfer des Nationalsozialismus macht er einen Kronzeugen gegen diesen Gesetzentwurf.

Sichert stellt die Geschichte auf den Kopf

Der „Volkskörper“ ist kein neutraler Gemeinschaftsbegriff. Er gehört zum biologistischen Vokabular, das im Nationalsozialismus mit „Rassenhygiene“, Ausgrenzung und Vernichtung verbunden wurde. Das Deutsche Historische Museum (DHM: „Die Polizei als Stütze der nationalsozialistischen Diktatur“) beschreibt, wie die Polizei im Nationalsozialismus zum „Arzt am Volkskörper“ erklärt wurde. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bdp: „Glossar: Volksgemeinschaft“) ordnet die damit verbundene Vorstellung einer rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ ein.
Sichert schreibt die Vorstellung eines solchen Volkskörpers den Befürwortern der Widerspruchsregelung zu. Ein Gesetzentwurf, der jedem einwilligungsfähigen Erwachsenen eine jederzeit widerrufbare Entscheidung ermöglicht, wird mit einer Diktatur verbunden, die den Menschen jegliches Recht auf körperliche Selbstbestimmung nahm. Die konkreten Regelungen zum Widerspruch lassen sich im Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7570 nachlesen.

Ein Nein bleibt ein Nein

Auch nach der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung darf niemand gegen seinen erklärten Willen zum Organspender werden. Vor einer Entnahme müssen das Organspenderegister und schriftliche Erklärungen geprüft sowie Angehörige nach einem bekannten Widerspruch gefragt werden. Wer widersprochen hat, darf nicht Spender werden.
Dagegen behauptet die AfD, die Regelung schaffe das Recht am eigenen Körper ab. Sichert spricht von „Allgemeingut“ und „Volkseigentum“. Damit beschreibt er nicht den Gesetzentwurf, sondern seine eigene Schreckensversion.
Auch sein Verweis auf Artikel 2 des Grundgesetzes klärt die Frage nach Verfassungsmäßigkeit nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den aktuellen Entwurf diesbezüglich nicht geprüft. In einem Beschluss von 1999 hielt es jedoch fest, es sei nicht ersichtlich, dass allein die Notwendigkeit eines Widerspruchs Grundrechte verletze. Damit ist die heutige Widerspruchsregelung nicht verfassungsgerichtlich gebilligt. Ebenso wenig lässt sich behaupten, ihre Verfassungswidrigkeit stehe fest. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 1999, 1 BvR 2156/98)

Die Angst vor dem noch schlagenden Herzen

Zu Sicherts Repertoire gehört auch das Schreckensbild des voreilig für tot erklärten Organspenders. 2024 erzählte er im Bundestag von dem Fall des Briten Steven Thorpe (Plenarprotokoll 20/203, Seiten 26259–26260). Ärzte hätten dessen Organe entnehmen wollen; nur sein Vater habe verhindert, dass er „wie eine Weihnachtsgans ausgenommen“ werde. Ob Thorpe überhaupt nach Kriterien untersucht wurde, die den deutschen Vorgaben vergleichbar sind, geht aus den Berichten über den Fall nicht hervor. Er belegt jedenfalls nicht, dass ein nach den deutschen Regeln (zur Irreversibilität, s. hier) festgestellter irreversibler Hirnfunktionsausfall umkehrbar wäre.
Beatrix von Storch arbeitet mit demselben Bild. Sie warnt vor der Entnahme eines „noch schlagenden Herzens“ und beruft sich auf den US-amerikanischen Arzt Paul Byrne, der Menschen mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall für lebend hält ("Brain Death" is False: Paul A. Byrne).
Auch in einer Kleinen Anfrage der AfD vom März 2025 (Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 20/15095) findet sich dieses Deutungsmuster. Als Quelle nennt die AfD die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO). Diese bestreitet, dass Menschen mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall tot sind, und spricht von „Organquellen“ (s. hier). Das belegt keine organisatorische Verbindung, wohl aber eine deutliche inhaltliche Nähe.
In Deutschland muss der vollständige und unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen von zwei qualifizierten Ärzten unabhängig festgestellt werden. Das Herz kann unter künstlicher Beatmung weiter schlagen, obwohl die Gesamtfunktion des Gehirns irreversibel erloschen ist. (Bundesärztekammer, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit).
Die AfD erklärt diesen Unterschied nicht. Sie zeigt das schlagende Herz und überlässt den Rest der Angst.

Ablehnung geht auch ohne Hitlervergleich

Die Widerspruchsregelung kann man ablehnen. Ernsthafte Einwände betreffen das Selbstbestimmungsrecht und den Schutz von Menschen, die nicht informiert wurden oder keine Entscheidung dokumentieren können.
Stattdessen spricht Sichert vom „Volkskörper“, zerrt Hans Scholl in die Debatte und verunglimpft Abgeordnete auf sexistische Weise.
Auf der Warteliste für ein Organ stehen in Deutschland rund 8.000 Menschen. Wer Olaf Scholz mit Hitler vergleicht und Hans Scholl für seine Agenda vereinnahmt, führt keine verantwortungsvolle Gewissensdebatte. Eine solche Rhetorik auf diesem Niveau bietet keine Lösungen, weder den Wartenden noch der Öffentlichkeit.
Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.