Keine Ergebnisse

Organspende

Organspende in der Schweiz

Nationale Steuerung, regionale Netzwerke und ein System im Wandel

DIATRA-Redaktion

9. Sept. 2026 · 8 Min. Lesezeit

DIATRA 3-2026
Mit dieser Ausgabe beginnt DIATRA eine Reihe zu Organspende­systemen anderer Länder. Wir fragen nach rechtlichen Regeln, klinischer Organisation und Finanzierung – und danach, welche Aufgaben Angehörige, Transplantationszentren, nationale Koordinierungsstellen und internationale Kooperationen übernehmen.
Die Länder unterscheiden sich in ihren rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Die Reihe richtet den Blick vor allem auf die praktische Seite: Wie wird eine mögliche Organspende im Krankenhaus erkannt? Wer koordiniert den Prozess? Wie werden Organe zugeteilt? Damit lässt sich auch die deutsche Situation genauer einordnen.

Auch interessant: Interview Franz Immer: Die Organspende ist ein Akt der Solidarität

Eine Organspende beginnt nicht erst im Operationssaal mit der Organentnahme. Vorher kommen zunächst die medizinische Prognose, die Entscheidung über das Therapieziel und die Frage, ob der Wille eines Menschen zur Organspende bekannt ist.
In der Schweiz sind diese Schritte seit Jahren in einem landesweiten System organisiert. Nationale Vorgaben treffen auf regionale Netzwerke, spezialisierte Fachpersonen und eine zentrale Zuteilungsstelle.
2025 spendeten in der Schweiz 185 Menschen nach ihrem Tod Organe: 95 nach irreversibel festgestelltem Hirnfunktionsausfall (DBD, Donation after Brain Death) und 90 nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD, Donation after Circulatory Death). Insgesamt erhielten 643 Menschen in der Schweiz ein Spenderorgan; darin sind auch Transplantationen nach Lebendspenden enthalten. En­de 2025 standen 1.325 Personen auf der Warteliste für ein Spende­organ. Im Laufe des Jahres starben 67 Menschen auf der Warteliste.
Die Zahl der verstorbenen Spendenden lag damit knapp unter dem Vorjahreswert von 187. Den bisherigen Höchststand erreichte die Schweiz 2023 mit 200 Spendenden. Die Spenderate lag 2025 bei 20 spendenden verstorbenen Personen pro Million Einwohnende (pmp).
Wichtige Entwicklungsschritte der Organspende in der Schweiz
Wichtige Entwicklungsschritte der Organspende in der Schweiz

Nationale Zuteilung, regionale Verantwortung

Seit 2007 führt Swisstransplant im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die nationale Warteliste und ist für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig. Seit 2009 ist die Stiftung zudem im Auftrag der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren für die Koordination zentraler Aufgaben der Organ- und Gewebespende verantwortlich.
Die praktische Arbeit ist auf fünf Organspendenetzwerke verteilt. Zu ihnen gehören 15 Entnahmekrankenhäuser und insgesamt 73 Krankenhäuser. Rund 165 Fachpersonen für Organ- und Gewebespende unterstützen die Behandlungsteams bei der Erkennung möglicher Spendender, bei Gesprächen mit Angehörigen, bei der Dokumentation und bei der Organisation einer Entnahme.
Die Netzwerke arbeiten nach landesweit festgelegten Standards. Das Comité National du don d’organes (CNDO) begleitet die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Prozesse. Swisstransplant ist für die nationale Koordination zuständig. Die Verantwortung für die Behandlung eines schwer kranken Menschen bleibt jedoch immer beim jeweiligen Klinikteam.

Die mögliche Spende wird im Krankenhaus erkannt

Wie in Deutschland werden mögliche Organspenden vor allem auf Intensiv- und Notfallstationen erkannt. Fachpersonen für Organ- und Gewebespende unterstützen die Behandlungsteams dabei, medizinische Voraussetzungen, den bekannten oder mutmaßlichen Willen der betroffenen Person und die nächsten organisatorischen Schritte zu klären.
Eine Besonderheit der Schweiz ist der hohe Anteil an Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD, Donation after Circulatory Death). Die Entscheidung, lebenserhaltende Maß­nahmen zu beenden und eine pallia­tive Versorgung einzuleiten, muss unab­hängig von der Frage einer Organ­spende getroffen worden sein. Erst danach wird geprüft, ob eine DCD-­Spende medizinisch möglich ist und dem Willen der betroffenen Person entspricht.

Digitale Prozesse verkürzen die Wege

Seit September 2021 haben Intensivstationen die Möglichkeit, bei unklaren Kon­stellationen über ein Donor Evaluation Tool eine Einschätzung von Swisstransplant einzuholen, ob eine Organspende grundsätzlich möglich ist. Pro Jahr gehen inzwischen mehr als 250 solcher Anfragen ein. Dieses Tool ist ein wichtiges Werkzeug, um mögliche Spenden auch dann weiterzuverfolgen, wenn die medizinische Situation zunächst nicht eindeutig erscheint.
Der Organspendeprozess ist digital abgebildet: Spende­koordination und Transplantations­zentren können den jeweiligen Stand in Echtzeit verfolgen – von der Therapiezieländerung über die Todesfeststellung bis zur Ankunft der Entnahme- und Transportteams. Befunde wie Echokardiografien, CTs oder MRTs werden direkt an die zuständigen Fachpersonen übermittelt. Das verkürzt Abstimmungswege, ersetzt viele te­lefonische Rückfragen und erleichtert die zeitkritische Entscheidung über die Annahme von Organen.

DCD ist ein fester Bestandteil

Die Organspende nach Herz-­Kreislauf-Stillstand (DCD, Donation after Circulatory Death) prägt die Schweizer Entwicklung seit Jahren. 2021 gab es 57 DCD-Spenden, 2023 waren es 96. 2025 lag die Zahl bei 90. Damit stammte knapp jede zweite postmortale Organspende aus diesem Bereich.
Dabei wird streng getrennt zwischen Behandlung und Spende: Die Entscheidung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden und die betroffene Person palliativ weiterzuversorgen, muss unabhängig von einer möglichen Organspende getroffen worden sein. Erst danach kann geprüft werden, ob eine DCD-Spende infrage kommt.
Nach Beenden der lebenserhaltenden Maßnahmen muss der Herz-­Kreislauf-Stillstand innerhalb von 120 Minuten eintreten. Andernfalls wird der Spendeprozess abgebrochen. Kommt es zum Herzstillstand, beginnt eine 5-minütige Wartezeit in der mittels Ultraschall überprüft wird, ob das Herz nicht nur elek­trisch, sondern auch mechanisch stillsteht und somit kein Blut mehr zirkuliert. Nach den 5 Minuten stellt das intensivmedizinische Team den Tod fest. Erst dann übernimmt das chirurgische Entnahmeteam.
Angehörige haben die Möglichkeit, bei der Beendigung der lebens­erhaltenden Maßnahmen anwesend zu sein. Tritt der Herz-Kreislauf-Stillstand ein, verabschieden sie sich und verlassen den Raum. Die weiteren Schritte des Spendeprozesses erfolgen anschließend durch die beteiligten Fachteams.
Intensivmedizin, Pflege, Koordination und Entnahmeteam arbeiten dabei nach klaren Zuständigkeiten.

Qualität wird systematisch erfasst

Die Schweiz erfasst nicht nur rea­lisierte Organspenden. Mit Swiss­­POD, dem Swiss Monitoring of potential organ donors, werden auch mögliche Spendende und die einzelnen Schritte bis zu einer Entscheidung dokumentiert. Dadurch lässt sich nachvollziehen, ob eine mögliche Spende erkannt wurde, ob medizinische Voraussetzungen vorlagen und ob der Wille der betroffenen Person geklärt werden konnte.
Die Daten dienen den Netzwerken zur Qualitätsarbeit. Sie zeigen Unterschiede zwischen Regionen und Kliniken und liefern Ansatzpunkte für Fortbildungen oder Anpassungen von Abläufen.
Der Swiss Donation Pathway (SDP) bündelt die dafür geltenden Standards. Er beschreibt die klinischen, rechtlichen und organisatorischen Schritte der Organ- und Gewebespende und wird regelmäßig aktualisiert.

Finanzierung und Transport

Der Spendeprozess verursacht Kosten auf der Intensivstation, im Operationssaal, bei der Entnahme, in der Koordination sowie beim Transport. Ein Teil dieser Leistungen wird über die SwissDRG-Fallpauschalen vergütet. Dabei handelt es sich um pauschale Vergütungen, die Krankenhäuser für die Behandlung von Patient:innen erhalten. Kosten, die darüber nicht abgedeckt sind, werden nach festgelegten Tarifen zwischen den beteiligten Stellen abgerechnet; Swisstransplant koordiniert diesen Prozess.
Auch die Transportlogistik ist zentral organisiert. Gemeinsam mit AAA Alpine Air Ambulance AG koordiniert Swisstransplant die Transporte von Teams und Organen innerhalb der Schweiz und über die Landesgrenzen hinweg.

Austausch über Grenzen hinweg

Die Schweiz ist nicht Mitglied von Eurotransplant. Für die Versorgung der Wartelisten ist die internationale Zusammenarbeit dennoch wichtig. Die Schweiz nutzt für den internationalen Austausch von Spende­organen FOEDUS, die European Or­gan Exchange Organization. Diese Plattform bringt nationale Vermittlungsstellen und länderübergreifende Austauschorganisationen zusam­men. Dazu gehören etwa Swiss­transplant in der Schweiz, das Centro Nazionale Trapianti in Italien, die Agence de la biomédecine in Frankreich, die Organización Nacional de Trasplantes in Spanien sowie Eurotransplant.
Kann ein Organ im Land der spendenden Person keiner medizinisch passenden Person zugeteilt werden, wird es über FOEDUS anderen Partnern angeboten. Diese prüfen dann, ob auf ihrer Warteliste eine geeignete empfangende Person wartet.
2025 erhielt Swisstransplant 548 Organangebote von europäischen Partnern. 69 Organe wurden in die Schweiz importiert – so viele wie nie zuvor. Zugleich gingen 25 Organe aus der Schweiz an europäische Partner, weil sich auf der nationalen Warteliste keine passende empfangende Person fand.
Besonders wichtig ist dieser Austausch für Kinder. Nach Angaben von PD Dr. Franz Immer (Direktor der Stiftung Swisstransplant) kommen vier von fünf Kinderherzen, die in der Schweiz transplantiert werden, über FOEDUS ins Land. Für Kinder und für Menschen mit seltenen medizinischen Konstellationen kann der größere Kreis möglicher Angebote entscheidend sein.
Wird ein Organ aus dem Ausland akzeptiert, muss häufig ein Schweizer Team die Entnahme im jeweiligen Land übernehmen. Das erfordert eine enge Abstimmung zwischen Transplantationszentrum, Entnahmeteam und Transportlogistik.

Systemwechsel ist beschlossen

Am 15. Mai 2022 stimmte die Schweizer Bevölkerung für die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung. Bis zu ihrem Inkrafttreten gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung.
Das neue Organ- und Gewebespenderegister soll voraussichtlich im ersten Quartal 2027 eingeführt werden. Im dritten Quartal 2027 soll die erweiterte Widerspruchsregelung folgen.
Künftig wird eine Organspende grundsätzlich als möglich angesehen, wenn kein entgegenstehender Wille bekannt ist. Angehörige bleiben jedoch einbezogen. Sie werden gefragt, ob sie wissen oder annehmen, dass die verstorbene Person eine Spende abgelehnt hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, darf keine Organentnahme erfolgen.
Der Wechsel verändert damit vor allem den rechtlichen Ausgangspunkt. Die Arbeit in den Kliniken bleibt anspruchsvoll: Mögliche Spendende müssen erkannt, Angehörige begleitet, Abläufe koordiniert und Organe rechtzeitig zugeteilt werden.

Spickzettel: Organspende in der Schweiz

Organspende-System im Überblick: Schweiz
Organspende-System im Überblick: Schweiz