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Organspende
Gesundheitspolitik

NRW-Universitätsklinika für Widerspruchsregelung

DIATRA-Redaktion

23. Sept. 2026 · 4 Min. Lesezeit

Zwei Positionspapiere aus Nordrhein-Westfalen werben für die erweiterte Widerspruchsregelung. Ärztliche Direktionen und Transplantationsbeauftragte machen zudem deutlich: Ohne gute Aufklärung, verlässliche Klinikstrukturen und klare Schutzregeln wird die Reform wenig bewirken.
Vor der für Donnerstag, 24. September 2026, angekündigten Bundestagsdebatte zur Organspende beziehen die Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen Stellung. Sowohl die ärztlichen Direktor:innen als auch die Transplantationsbeauftragten der Unikliniken in NRW unterstützen die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung.
Sie begründen ihre Position mit Erfahrungen aus dem Klinikalltag: Oft liegt keine dokumentierte Erklärung zur Organspende vor. Dann müssen Angehörige in einer Ausnahmesituation überlegen, was die verstorbene Person gewollt hätte. Die Transplantationsbeauftragten verweisen auf eine von ihrer Arbeitsgemeinschaft veröffentlichte Untersuchung. Demnach war den Angehörigen in nur 31 Prozent der Gespräche ein zu Lebzeiten geäußerter Wille bekannt. Wenn sich kein mutmaßlicher Wille ermitteln ließ, entschieden sich laut dieser Untersuchung 90 Prozent der Angehörigen gegen eine Spende.
Die Befürwortenden sehen darin ein Problem für beide Seiten: Das kann dazu führen, dass eine Organspende unterbleibt, obwohl die verstorbene Person zugestimmt hätte. Zugleich bleibt bei Angehörigen mitunter die Sorge zurück, falsch entschieden zu haben.

Angehörige blieben einbezogen

Die erweiterte Widerspruchsregelung würde die Ausgangslage verändern. Eine Organspende wäre nach dem Tod grundsätzlich möglich, wenn weder ein Widerspruch der verstorbenen Person bekannt ist noch die Angehörigen einen entgegenstehenden Willen mitteilen. Die Angehörigen würden also weiterhin gefragt werden. Sie müssten jedoch nicht mehr stellvertretend über eine Spende entscheiden, sondern lediglich Auskunft darüber geben, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist.
Die Transplantationsbeauftragten sprechen sich für eine „weiche“ Widerspruchsregelung aus. Angehörige sollen einer Spende in begründeten Ausnahmefällen widersprechen können, z.B. wenn die verstorbene Person ihren Widerspruch im Gespräch geäußert, aber nicht schriftlich festgehalten hat. Auch die Ärztlichen Direktor:innen betonen: Wird ein entgegenstehender Wille glaubhaft mitgeteilt, soll keine Organentnahme stattfinden.
In dem Papier der Ärztlichen Direktionen werden weitere Bedingungen genannt:
  • Ein Widerspruch soll jederzeit kostenlos und ohne Begründung möglich sein.
  • Eine Eintragung in ein digitales Register darf dafür nicht nötig sein.
  • Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Personen sollen von der Regelung ausgenommen bleiben.
  • Vor jeder Entnahme sollen Angehörige oder Vertrauenspersonen nach einem bekannten Widerspruch gefragt werden.
  • Vorgesehen ist außerdem eine mindestens dreijährige Übergangsfrist mit wiederholter Information sowie eine gesetzliche Evaluation nach drei und fünf Jahren.

Ein Gesetz allein reicht nicht

Beide Papiere warnen davor, von einer Gesetzesänderung allein deutlich mehr Organspenden zu erwarten. Dafür brauche es auch funktionierende Abläufe in den Krankenhäusern. Genannt werden unter anderem ausreichend Personal und Intensivkapazitäten, eine vollständige Freistellung der Transplantationsbeauftragten, eine angemessene Finanzierung der Entnahmekrankenhäuser und eine verlässliche Hirntoddiagnostik rund um die Uhr. Auch das Organspende-Register müsse im Klinikalltag zuverlässig und einfach abfragbar sein.
Die Ärztlichen Direktionen verbinden ihre Forderungen mit einer Selbstverpflichtung: Die unterzeichnenden Klinika wollen unter anderem mögliche Spendefälle systematisch auswerten, Angehörige strukturiert begleiten, Fortbildungen für das medizinische Personal stärken und jährlich über standortbezogene Kennzahlen berichten. Diess gelte unabhängig davon, wie der Bundestag entscheidet.
Beide Gruppen sprechen sich ausdrücklich dagegen aus, die Standards zur Feststellung des Todes abzusenken oder die Beteiligung der Angehörigen zu schwächen. Auch finanzielle Anreize für Spender:innen, Angehörige oder Kliniken lehnen sie ab. Die Organverteilung müsse sich auch weiterhin nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht richten.
Die Positionspapiere vertreten damit eine klare, jedoch an Bedingungen geknüpfte Position: Die NRW-Uniklinika halten die erweiterte Widerspruchsregelung für einen sinnvollen Schritt, sehen sie aber als Teil eines größeren Pakets. Ob die Reform etwas bewirkt, hängt ihrer Einschätzung nach ebenso davon ab, ob Menschen verständlich informiert werden und die ob nötigen Strukturen in den Kliniken vorhanden sind.
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