Der Ethikbeirat des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums hält die erweiterte Widerspruchsregelung für ethisch vertretbar und sinnvoll. In elf Thesen fordert das Gremium umfassende Reformen der Organspende in Deutschland. Es kritisiert besonders deutlich die geringe Organspenderate in Deutschland und die damit verbundene Ungleichheit innerhalb des Eurotransplant-Verbunds. Auch die Organspende nach Kreislaufstillstand (DCD) soll rechtlich und ethisch geprüft werden.
Am 7. Oktober 2026 übergab der Vorsitzende des Ethikbeirats, Prof. Dr. Norbert W. Paul von der Universitätsmedizin Mainz, die elf Thesen an den rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch. Das Papier knüpft an eine Stellungnahme aus dem Jahr 2023 an und erscheint mitten in der erneuten parlamentarischen Debatte über die Einführung der Widerspruchsregelung.
Der Beirat betrachtet Organspende nicht nur als persönliche Entscheidung, sondern auch als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Wer im Krankheitsfall auf ein Spenderorgan angewiesen ist, darf erwarten, dass die Solidargemeinschaft entsprechende Hilfe ermöglicht. Daraus folge jedoch kein Zwang zur Organspende. Das Recht, sich dagegen zu entscheiden, müsse uneingeschränkt gewahrt bleiben.
Deutschland profitiert von der Solidarität anderer Länder
Deutschland weist innerhalb von Eurotransplant seit Jahren eine vergleichsweise niedrige Organspenderate auf. Gleichzeitig erhält es regelmäßig mehr Organe aus dem Verbund, als es selbst einbringt.
Der Ethikbeirat bezeichnet diese Situation ausdrücklich als ethisches Problem. Eine Solidargemeinschaft, die dauerhaft mehr nimmt, als sie gibt, untergräbt ihre eigene Legitimation und verletzt den Grundgedanken gegenseitiger Verantwortung.
Deutschland ist das einzige der acht Eurotransplant-Mitgliedsländer ohne Widerspruchsregelung. Die sieben anderen Länder haben entsprechende Regelungen eingeführt. Das allein erklärt die Unterschiede beim Organspendeaufkommen zwar nicht, verdeutlicht aber die unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb eines gemeinsamen Vermittlungssystems.
DIATRA hat diese Problematik bereits im März in dem Beitrag
„Deutschlands Organspende-Dilemma“ ausführlich behandelt.
Selbstbestimmung braucht Information und Klarheit
Der Ethikbeirat bewertet die erweiterte Widerspruchsregelung als legitime und sinnvolle Möglichkeit, die Organspende in Deutschland neu zu regeln. Eine Entscheidung gegen die Organspende muss nach Auffassung des Beirats jederzeit möglich bleiben und respektiert werden.
Für den Beirat setzt Selbstbestimmung voraus, dass Menschen ausreichend über die Organspende und ihr Widerspruchsrecht informiert werden.
Ist der Wille eines Menschen zur Organspende nicht bekannt, müssen Angehörige häufig in einer ohnehin belastenden Situation über dessen mutmaßlichen Willen Auskunft geben und gegebenenfalls selbst entscheiden.
Die Widerspruchsregelung könnte dazu beitragen, diese Auseinandersetzung in die Lebenszeit zu verlagern und Angehörige zu entlasten.
Allerdings muss ein Widerspruch einfach, zuverlässig und ohne bürokratische Hürden möglich sein. Der Beirat betont besonders die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, in Pflegeeinrichtungen oder mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Angeboten. Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache sind laut dem Beirat unverzichtbar.
Auch die geltende Entscheidungslösung hält der Ethikbeirat für ethisch vertretbar. Ethische Vertretbarkeit und tatsächliche Wirksamkeit sind jedoch nicht dasselbe. Die Zahl der realisierten Organspender:innen ist in den vergangenen Jahren annähernd gleich geblieben.
Mit den Argumenten für und gegen eine Widerspruchsregelung sowie den tatsächlichen Inhalten des aktuellen Gesetzentwurfs hat sich DIATRA im
Faktencheck zur Bundestagsdebatte ausführlich auseinandergesetzt.
Auch ohne Gesetzesänderung sind Verbesserungen möglich
Einige Empfehlungen des Ethikbeirats ließen sich schon unter der geltenden Rechtslage umsetzen.
So sollten Patientenverfügungen künftig beispielsweise ausdrücklich klären, ob intensivmedizinische Maßnahmen für eine mögliche Organspende vorübergehend fortgeführt werden dürfen. Denn eine grundsätzliche Ablehnung bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen kann mit einem gleichzeitig bestehenden Organspendewunsch in Konflikt geraten.
Auch das Organspende-Register muss weiterentwickelt werden. Persönliche Entscheidungen sollten einfach hinterlegt und im Bedarfsfall zuverlässig abgerufen werden können. Dabei sind Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Das Gremium fordert zudem verlässliche Abläufe in den Entnahmekrankenhäusern sowie ausreichende zeitliche und personelle Ressourcen für die Transplantationsbeauftragten. Ohne funktionierende klinische Strukturen bleibt auch eine gesetzliche Reform in ihrer Wirkung begrenzt.
Die Organspende nach Kreislaufstillstand soll geprüft werden
Der Ethikbeirat fordert zudem eine ethische und rechtliche Prüfung der Organspende nach Kreislaufstillstand (Donation after circulatory death - DCD).
In Deutschland sind postmortale Organspenden bislang ausschließlich nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls möglich. In zahlreichen europäischen Ländern wird dagegen auch nach dauerhaftem Kreislaufstillstand gespendet.
Der Ethikbeirat fordert eine sorgfältige Prüfung, ob entsprechende Verfahren auch in Deutschland verantwortungsvoll eingeführt werden könnten. Dadurch könnte auch der Organspendewunsch von Menschen berücksichtigt werden, die nach dauerhaftem Kreislaufstillstand versterben, ohne dass ein irreversibler Hirnfunktionsausfall eingetreten ist. Das Gremium verweist auf die medizinischen und ethischen Herausforderungen, insbesondere die sichere Todesfeststellung, verbindliche Beobachtungszeiten sowie die Wahrung der Würde des Sterbeprozesses. Eine Einführung wäre nur mit einer grundlegenden Änderung des Transplantationsgesetzes möglich.
Auf das im September veröffentlichte Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nimmt der Ethikbeirat ausdrücklich Bezug. Er kündigt an, sich künftig vertieft mit DCD auseinanderzusetzen.
Dass Widerspruchsregelung und DCD zusammen betrachtet werden müssen, haben Fachleute bereits in dem bei DIATRA veröffentlichten Positionspapier
„Widerspruch und DCD – ein ethischer Imperativ“ dargelegt.
Organspendepolitik muss weiter gedacht werden
Die elf Thesen reichen schließlich über die unmittelbare Transplantationsmedizin hinaus. Der Ethikbeirat fordert, Erkrankungen und schwere Organschäden durch bessere Prävention möglichst zu vermeiden. Eine Verringerung des Transplantationsbedarfs müsse denselben gesundheitspolitischen Stellenwert erhalten wie die Bemühungen um mehr Spenderorgane.
Außerdem spricht sich das Gremium für eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an der Debatte aus. Wissenschaftliche Erkenntnisse und ethische Überlegungen sind dabei unverzichtbar. Ebenso müssten jedoch persönliche Erfahrungen, Sorgen und unterschiedliche Überzeugungen ihren Platz haben.
Die Stellungnahme liefert damit ein weiteres Argument für die Widerspruchsregelung. Sie verdeutlicht, dass Organspende nicht ausschließlich eine Frage individueller Bereitschaft ist. Es geht auch um die Verantwortung des Staates, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sowie um gesellschaftliche Solidarität und den Umgang mit Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind.
Quellen und weiterführende Informationen