Am Donnerstag, 26. März 2026 ab 15.10 Uhr, befasst sich der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes. Im Mittelpunkt steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Möglichkeiten der Lebendnierenspende erweitern soll. Vorgesehen ist unter anderem, künftig Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen, medizinisch nicht kompatiblen Spender-Empfänger-Paaren zu ermöglichen.
Nach Angaben des Bundestags soll außerdem der bisherige Subsidiaritätsgrundsatz aufgehoben werden. Auch anonyme, nicht gerichtete Nierenspenden sollen ermöglicht werden. Zusätzlich sind eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung der Spenderinnen und Spender sowie eine verbindliche Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess vorgesehen.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist die weiterhin angespannte Versorgungslage: Laut Bundestag warteten Ende 2024 rund 6.400 Menschen in Deutschland auf eine Spenderniere, während die Zahl der Nierentransplantationen bei 2.075 lag.
Die Abstimmung im Bundestag ist für 15:10 Uhr angekündigt. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung steht auch ein Antrag der AfD-Fraktion zur Cross-over-Lebendspende auf der Tagesordnung.
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Die Abstimmung wird ab 15.10 Uhr übvertragen unter www.bundestag.de