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Pressemitteilung

Positionspapier "Widerspruch und DCD – ein ethischer Imperativ"

Forderung an die Politik der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin und der Deutschen Transplantationsgesellschaft

DIATRA-Redaktion

23. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Die erstmals in der Zeitschrift DIATRA veröffentlichte Arbeit „Widerspruch und DCD – ein ethischer Imperativ“ wurde von der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin (DAT) und der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) erarbeitet. Autoren sind interdisziplinär arbeitende Fachleute aus den Gebieten Ethik, Transplantationsmedizin, Chirurgie, Nephrologie und Pädiatrie, darunter Prof. Dr. phil. Dr. theol. Dr. rer. publ. Nikolaus Knoepffler, Präsident der DAT, und Prof. Dr. med. Martina Koch, Präsidentin der DTG. Korrespondierender Autor ist Prof. Dr. med. Bernhard Banas, Vizepräsident der DAT und Vorsitzender der Ethikkommission der DTG.
Die offiziellen Wartelisten zur Organtransplantation zeigen nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs: Viele Menschen werden gar nicht erst für eine Transplantation gelistet, etwa weil die erwartete Wartezeit zu lang ist oder sich der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten bereits zu stark verschlechtert hat. Die Arbeit diskutiert im Kontext von Ethik und Medizin wie auch in Deutschland mehr Organspenden ermöglicht und vermeidbare Todesfälle verringert werden können.

Die Widerspruchsregelung stärkt die Selbstbestimmung

Die Arbeit spricht sich für die Einführung der Widerspruchsregelung als gesetzliche Grundlage der Organspende aus. Sie soll das Spendeaufkommen erhöhen, ohne das Recht auf eine persönliche Entscheidung infrage zu stellen: Wer keine Organspende möchte, kann widersprechen. Zugleich werden Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation entlastet. Die Arbeit benennt dabei auch einen klaren Widerspruch in der derzeit üblichen Praxis: Während Deutschland über Eurotransplant Organe aus Staaten mit Widerspruchsregelung transplantiert, hält die hiesige Gesetzgebung an der Einwilligungslösung fest. Wer die Widerspruchsregelung grundsätzlich für unvereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht hält, müsste folgerichtig auch den Bezug solcher Organe verbieten.

Die DCD als europäischer Standard

Zusätzlich plädiert die Arbeit für die Einführung einer Organspende nach Kreislauftod (DCD). Sie kommt nach einer unabhängig von einer möglichen Organspende getroffenen Entscheidung über das Therapieziel in Betracht: Eine lebensverlängernde, intensivmedizinische Behandlung wird in einer für den Patienten aussichtslosen Lage beendet, auf eine Wiederbelebung nach Eintritt des Todes im kontrollierten Herzkreislaufstillstand wird verzichtet. Nach dem Kreislaufstillstand folgt eine festgelegte Wartezeit, die sogenannte No-touch-Time. Erst wenn eine spontane Wiederkehr des Herzschlags ausgeschlossen ist und von einem irreversiblen Funktionsverlust des Gehirns ausgegangen werden kann, dürfen Organe entnommen werden. In Deutschland ist DCD bislang nicht zulässig, in vielen europäischen Nachbarländern jedoch erfolgreich etabliert, um Verstorbenen auch in diesem Falle eine postmortale Organspende zu ermöglichen
Mit Blick auf europäische Nachbarländer sind die Verfassenden der Auffassung, dass sich Widerspruchsregelung und DCD unter klaren rechtlichen, medizinischen und ethischen Voraussetzungen auch in Deutschland umsetzen lassen. Denn sie bedeuteten aus (medizin)ethischer Sicht keinerlei Abstriche beim Schutz der Selbstbestimmung oder beim Umgang mit Menschen am Lebensende. Jedoch können beide Regelungen das Potenzial für postmortale Organspenden erhöhen und dazu beitragen, signifikant mehr Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen.
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