DTG
25. Okt. 2024 · 3 Min. Lesezeit
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) fordert anlässlich ihrer 33. Jahrestagung vom 7. bis 9. November 2024 in Freiburg im Breisgau in einem Positionspapier die Politik auf, sich dem Thema Organspende mit konkreten Lösungen anzunehmen. Das Gesundheitswesen benötigt dringend erfolgreiche Gesetzesinitiativen, um den fortwährenden, drastischen Organmangel in Deutschland zu beheben. Die DTG spricht sich entschieden für die Einführung der Widerspruchsregelung aus und sieht dringenden Änderungsbedarf beim Transplantationsgesetz.
„Wir haben bei den aktuellen Fällen von Pilzvergiftungen wieder gesehen, wie eine Transplantation Leben rettet und wie schnell jeder in solch eine lebensbedrohliche Situation geraten kann“, betont Professor Dr. Utz Settmacher, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) und Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Jena.
Der Transplantationsmediziner weist darauf hin, dass rund 8.500 Menschen aktuell in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. 2023 gab es 965 Organspenderinnen und -spender in Deutschland. Damit seien die Zahlen in den vergangenen 20 Jahren sogar zurückgegangen. „Wir sind in Europa Schlusslicht. Das Missverhältnis zwischen Spenderorganen und Patientinnen und Patienten, die dringend ein neues Organ benötigen, ist bei uns besonders groß“, ergänzt Settmacher.
Anlässlich der 33. Jahrestagung der DTG, die vom 7. bis 9. November 2024 in Freiburg im Breisgau stattfindet, veröffentlicht die Gesellschaft ein Positionspapier mit klaren Forderungen an die Politik. „Die Politik muss sich dem Thema Organspende dringend annehmen und Gesetzesinitiativen erfolgreich und zügig vorantreiben, um den fortwährenden Organmangel in Deutschland zu beheben. Dabei spielt die Einführung der Widerspruchsregelung eine wesentliche Rolle“, mahnt Settmacher.
Die Widerspruchsregelung ist laut DTG die bereits am weitesten verbreitete Lösung in Europa. Sie gilt unter anderem in den Niederlanden, in Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Irland und Österreich. Die fehlende Widerspruchsregelung ist einer der Gründe, warum Deutschland in puncto Organspende international Schlusslicht ist.
Zudem fordert die DTG die schnelle Umsetzung der Gesetzesvorlage zur Erweiterung der Möglichkeiten der Lebendspende und die Einführung eines gesetzlich verankerten Lebendorganspenderegisters – unter anderem auch für die sogenannte Überkreuzlebendspende oder auch Crossover-Spende genannt. Bei der Überkreuzspende müssen sich beide Paare nicht mehr kennen, jedoch bleibt das Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner weiterhin Pflicht.
Neben der Lebendspende, der Überkreuzlebendspende und der postmortalen Spende nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles sollte auch die Einführung der Spende nach Herz-Kreislaufstillstand, auch bekannt unter DCD-Spende (Donation after circulatory death), und folgendem Hirntod in Erwägung gezogen werden. „Die meisten unserer Nachbarländer konnten die Zahl postmortaler Organspenden durch die Einführung der Spende nach Herz-Kreislaufstillstand erhöhen. Diese Regelungen und Erfahrungen aus dem Ausland sollten wir in Abstimmung mit den relevanten medizinischen Fachgesellschaften unbedingt nutzen“, betont Professor Dr. Mario Schiffer, Generalsekretär der DTG und Klinikdirektor Nephrologie und Hypertensiologie am Uniklinikum Erlangen.
Schiffer weist darauf hin, dass vor allem eine fachkundige Aufklärung in der Bevölkerung besonders wichtig ist, um Ängste zu nehmen und Vertrauen zu schaffen. Gerade hinsichtlich der sogenannten DCD-Spende bestehe in der Gesellschaft viel Unsicherheit aufgrund mangelnder oder falscher Informationen. „Wir müssen dringend die Organspendebereitschaft in Deutschland erhöhen, damit möglichst viele Patientinnen und Patienten von unserer Spitzenmedizin profitieren“, so Schiffer.
DTG-Positionspapier Organspende – zur 33. Jahrestagung 2024 (PDF, 58,8 kb)