Organspende
Gesundheitspolitik

Widerspruchsregelung zur Organspende: Neuer Vorstoß soll nach der Wahl kommen

DIATRA-Redaktion

12. Feb. 2025 · 2 Min. Lesezeit

DIATRA 1-2025
Auch wenn es in der laufenden Legislatur nicht zu einer Reform der Organspendegesetzgebung gekommen ist, bleibt das Thema auf der politischen Tagesordnung. Die Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP) und Petra Sitte (Linke) sowie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), wollen die Einführung einer Widerspruchsregelung erneut vorantreiben. Gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode soll das Thema erneut ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Hohe Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung

Eine aktuelle Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für die Organspende. Von den 4.001 Befragten im Alter von 14 bis 75 Jahren stehen
  • 85 % stehen der Organspende positiv gegenüber,
  • 62 % haben bereits eine Entscheidung getroffen
  • aber nur 45 % besitzen einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.
Diese Schieflage führt dazu, dass viele potenzielle Organspenden nicht realisiert werden. Eine Widerspruchsregelung könnte nicht nur die Zahl der gespendeten Organe erhöhen, sondern auch die Angehörigen entlasten, die oft in schwierigen Situationen eine Entscheidung treffen müssen.

Politische Unterstützung wächst

Die Initianten betonen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für eine Reform wachse. Erstmals gebe es eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesrat, der einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht hat.
„Unser Gesetzentwurf war nicht für die Katz“, sagte Sabine Dittmar (SPD) laut Deutschem Ärzteblatt am 10. Februar 2025. Die jüngste Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am 29. Januar 2025 habe gezeigt, dass ein Paradigmenwechsel notwendig sei. „Zudem haben wir einige Punkte identifiziert, an denen wir nacharbeiten wollen.“ Dazu gehören insbesondere:
  • Die Phase der Nichteinwilligungsfähigkeit vor Eintritt des Hirntodes,
  • die Abläufe bei einer möglichen Organspende von Menschen ohne Angehörige.

Nächster Schritt: Gesetzesinitiative zu Beginn der neuen Legislaturperiode

Die Befürworter:innen der Widerspruchsregelung wollen ihren Gesetzentwurf gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einbringen. Ihr Ziel ist eine grundlegende Reform der Organspende in Deutschland, um mehr Leben zu retten und das System effizienter zu machen.