Lebendspende gut, Widerspruchsregelung trotzdem notwendig. Reform des Transplantationsgesetzes
DIATRA-Redaktion
27. Jan. 2026 · 3 Min. Lesezeit
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Am 15. Januar wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung bezüglich der Lebendorganspende des Transplantationsgesetzes BT-Drucksache 210/3619 dem Bundestag weitergeleitet. Dieser Gesetzesentwurf enthält Änderungen im Transplantationsgesetz, die zu einer Quotensteigerung und Qualitätsverbesserung der transplantierten Nieren und Gewebespenden führen sollen. Dies solle dem dramatischen Mangel an postmortalen und Lebendorganspenden entgegenwirken. Im Jahr 2024 starben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 17.754 Menschen an einem Nierenversagen. Laut dem Jahresbericht 2025 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) standen nur 6.397 Menschen auf der Warteliste für eine lebensrettende Niere (Stand: 31.12.2024). Die aktuelle Wartezeit auf eine Niere beträgt im Schnitt acht bis neun Jahre laut dem Transplantationsbüro des Universitätsklinikums Göttingen.
Konkret heißt es im Gesetzesentwurf, dass das Subsidiaritätsprinzip einer postmortalen Spende gegenüber einer Lebendspende aus dem Transplantationsgesetz gestrichen wird. Auch sollte der Pool an Spenderpaaren, die überkreuz gespendet haben und dafür vor einer Ethikommission der Transplantationsklinik ihre Nähe bewiesen haben, erweitert werden, indem man auch an unbekannte Organbedürftige seine Niere spenden darf.
Der bundesweit organisierte Verein PKD Familiäre Zystennieren e.V. begrüßt diese Schritte, fordert aber: Deutschland müsse endlich die Widerspruchslösung einführen, um den chronischen Mangel an Spenderorganen wirksam zu adressieren. „Für viele Betroffene mit polyzystischer Nierenerkrankung kann jede zusätzliche Transplantationsoption lebensverändernd sein. Aber die Wartelistenrealität ist brutal: Es fehlen Spenderorgane – und Menschen sterben, während sie warten“, sagt Susanne Dammann, Vorsitzende der PKD Familiäre Zystennieren e.V.
Am 22. Januar berichtete die Bundesabgeordnete Sabine Dittmar an, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe den bereits im November 2024 dem Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf für die Einführung der Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz aktuell überarbeitet. Vor der Sommerpause soll dieser erneut in den Bundestag eingebracht werden. In Kraft würde das Gesetz vermutlich Ende 2027 beziehungsweise Anfang 2028 treten.
In seiner Pressemitteilung vom 4. September 2025 betonte auch das Aktionsbündnis ProTransplant, zu dem PKD Familiäre Zystennieren e.V. gehört, dass die Einführung der erweiterten Lebendorganspende nicht ausreicht und ein politischer Wille dringend notwendig ist, um patientenzentrierte Lösungen in der Organspende einzuführen: die Widerspruchsregelung sowie die notwendigen strukturellen Verbesserungen und die Organspende nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand.
„Während durch die Änderung der Lebendorganspende eine Anzahl von 100 Nierentransplantationen erwartet wird, dürfte die Zahl der zusätzlichen Organtransplantationen insgesamt durch die Widerspruchsregelung deutlich höher sein. Sehr wünschenswert wäre eine Aufstellung der Kostenersparnis durch jede transplantierte Niere im Vergleich mit den Dialysekosten, analog wie es im Gesetzesentwurf für die Lebensende ausgerechnet steht“, so DIATRAs Chefredakteur Dennis Stamm. Bei Milliardenhöhen Schulden der Krankenkassen würde somit die erste Position in deren Budgets gemindert.
Trotz aller bisherigen politischen Initiativen ist eine Trendwende bei den Organspendenzahlen bislang nicht erreicht. „Wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Der Entwurf stärkt die Lebendspende – das ist gut. Aber er löst nicht das Kernproblem: zu wenige postmortale Spenden“, so Dammann. Die PKD e.V. fordert daher: die Einführung der Widerspruchslösung (Opt-out) mit einfacher, digitaler Dokumentation, die Stärkung der Transplantationsstrukturen (Koordination, Personal, Prozesse), die dauerhafte Aufklärung, damit Organspende zur gesellschaftlichen Normalität wird und Angehörige entlastet werden.