Bündnis ProTransplant
18. März 2024 · 2 Min. Lesezeit
Mit mehr als zwei Jahren Verspätung startet heute das Organspenderegister. Wir begrüßen die Möglichkeit, die Erklärung strukturiert digital zu erfassen. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass das Register unter der aktuellen Gesetzgebung nicht dazu führen wird, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Die technischen Hürden für die Eintragung in das Register sind hoch. Voraussetzung ist ein Ausweis, der über eine eID-Funktion verfügt. Außerdem sind die Ausweisapp oder ein Kartenlesegerät erforderlich. Aktuell wird der Online-Ausweis von 14% der Menschen in Deutschland genutzt (eGovernment MONITOR 2023, unter: https://initiatived21.de/publikationen/egovernment-monitor). Ab Oktober soll die Eintragung auch mithilfe der GesundheitsID möglich sein, die von den Krankenkassen „auf Wunsch“ zugestellt werden kann. „Es ist kaum anzunehmen, dass jemand, der es bisher nicht geschafft hat, ein Pappkärtchen auszufüllen, dieses wesentlich aufwendigere und anspruchsvollere Procedere auf sich nimmt,“ sagt Zazie Knepper vom Bündnis ProTransplant.
„Das Register hat einen entscheidenden Geburtsfehler“, ergänzt Mario Rosa-Bian. „Im Rahmen der geltenden Entscheidungslösung gibt es keinen Anreiz, sich einzutragen. Denn ob eine Person ihren Willen dokumentiert oder nicht, hat keinerlei Konsequenzen. Das Register hat daher nur eine Chance in Verbindung mit einer Opt-out-Regelung (Widerspruchsregelung). Dies wäre zugleich ein klares Bekenntnis, eine Kultur der Organspende schaffen zu wollen.“
Auch für die Entnahmekrankenhäuser ist die Anbindung an das Register mit viel Aufwand verbunden. Im November 2023 hatten nur etwa 5% der Kliniken die Registrierung und Authentifizierung abgeschlossen. Es ist schwer vorstellbar, dass bis zum 1. Juli tatsächlich alle angebunden sein werden. Und selbst wenn das Register voll funktionstüchtig wäre, lohnt sich ein Blick ins Ausland. In Frankreich haben sich 0,5% und in Österreich 0,6% der Bevölkerung in ein solches Register eingetragen, allerdings ein Widerspruchsregister. In der Schweiz dokumentierten nur 2% ihre Entscheidung in einem Zustimmungsregister, es wurde daraufhin geschlossen und in einer Volksabstimmung die Einführung einer Opt-out-Regelung beschlossen. Die Erfahrungen aus Frankreich und Österreich deuten darauf hin, dass ein hoher Anteil der Bevölkerung mit einer Organspende einverstanden ist.
„Es zeigt sich wieder einmal, dass halbherzige Schritte nicht ausreichen, um die Situation der Organspende in Deutschland zu verbessern. Dies bestärkt uns in unserem Vorhaben, das Bundesverfassungsgericht anzurufen“, so Zazie Knepper.