Die KBV hat angekündigt, dass die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen ab dem 1. Januar 2026 steigen werden. Mit dieser Anpassung werden die Pauschalen erstmals regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung gekoppelt. Damit reagiert die KBV auf steigende Personal-, Material- und Betriebskosten in Dialysepraxen und -zentren und stellt die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Leistungen langfristig sicher.
Unterschiedliche Höhe der Anpassung
Die Erhöhung der Pauschalen erfolgt nicht einheitlich, sondern in zwei verschiedenen Stufen, je nachdem, um welche Art der Dialyseleistung es sich handelt.
Volle Anpassung: 100 %
Einige Leistungen werden künftig vollständig entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes angehoben. Steigt der Orientierungswert beispielsweise um 2,8 %, steigen diese Pauschalen ebenfalls um 2,8 %. Zu den betroffenen Leistungen zählen:
- Dialysen bei Kindern bis 18 Jahren
- Zuschläge für Infektionsdialysen
- Alterszuschläge
- Zuschläge für Heimdialysen
- Zuschläge für Nachtdialysen
- Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD)
- Diese Leistungen sind besonders ressourcen- und kostenintensiv, weshalb hier die vollständige Anpassung erfolgt.
Teilweise Anpassung: 75 %
Andere Leistungen werden nur anteilig, also zu 75 % der Orientierungswert-Veränderung, angepasst. Bei einer Steigerung des Orientierungswertes von 2,8 % erhöht sich die Pauschale demnach um 2,1 %. Betroffen sind:
- Hämodialysen bei Erwachsenen
- Peritonealdialysen bei Erwachsenen
- Zuschläge für intermittierende Peritonealdialysen
Diese moderatere Anpassung berücksichtigt, dass die Kostensteigerung bei diesen Leistungen im Vergleich zu den ressourcenintensiveren Bereichen geringer ausfällt.
Hintergrund und Bedeutung der Regelung
Nichtärztliche Dialyseleistungen umfassen viele unterschiedliche Komponenten: pflegerische Betreuung, technische Ausstattung, Materialverbrauch, Gerätemiete und Wartung. In den letzten Jahren sind die Kosten in diesen Bereichen deutlich gestiegen. Die KBV hatte deshalb gefordert, dass die Vergütung automatisch an die allgemeine Kostenentwicklung gekoppelt wird.
Die neue Staffelung der Anpassung – teilweise 100 %, teilweise 75 % – stellt einen Kompromiss zwischen angemessener Kostenanpassung und wirtschaftlicher Belastung des Gesundheitssystems dar. Sie sorgt dafür, dass Dialysepraxen wirtschaftlich abgesichert bleiben, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.
Bedeutung für Anbieter und Patient:innen
- Für Dialysepraxen bedeutet die Anpassung Planungssicherheit bei den Betriebskosten.
- Für Patientinnen und Patienten bleibt die Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah gesichert.
- Die Staffelung der Anpassung stellt sicher, dass besonders kostenintensive Leistungen, wie Kinderdialysen oder Heim- und Nachtdialysen, vollständig abgedeckt sind.
Ausblick & Kontrolle
Der zuständige Bewertungsausschuss wird die Auswirkungen der neuen Bewertungsanpassung in den kommenden Jahren überwachen — erste Zwischenbilanz soll bis spätestens 30. Juni 2028 erfolgen. Ziel ist es, dauerhaft eine wohnortnahe, flächendeckende Dialyseversorgung für alle Versicherten sicherzustellen.
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