Ein ethisch-theologischer Blick auf die Organspende
Pfarrer Dr. Hendrik Meyer-Magister
1. Dez. 2023 · 11 Min. Lesezeit
DIATRA 4-2023
A
Der bislang letzte Anlauf, die Organspendezahlen in Deutschland deutlich zu erhöhen, ist gescheitert: Im Januar 2020 konnte sich der Bundestag nicht dazu durchringen, eine Widerspruchslösung einzuführen. Stattdessen blieb es bei der bestehenden Zustimmungslösung. Die zaghaften Anreize aus der 2020er Gesetzesnovelle, sich als Bürger:in mehr und häufiger mit der eigenen Organspendebereitschaft auseinanderzusetzen, sind verpufft. Nach den Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Zahl der postmortalen Organspender:innen seit 2020 sogar tendenziell rückläufig. Insbesondere 2022 brach sie um 8,6 % im Vergleich zum Vorjahr ein, die Zahl der gespendeten Organe ging gar um über 10 % zurück. Dabei mögen sicherlich auch die Auswirkungen der Pandemie im Gesundheitswesen eine Rolle spielen. Darauf deutet hin, dass 2023 eine leichte Erholung zu verzeichnen ist, von einer Trendumkehr lässt sich allerdings noch nicht sprechen: Die Zahlen liegen im Fünfjahresvergleich ungefähr auf dem Niveau von 2018.1 Zum ernüchternden Bild gehört auch, dass nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden, die 2020 beschlossen wurden: das Online-Register für Spendende etwa ist bis dato nicht online.2 Zwar hat Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach zu Jahresbeginn seinen Wunsch geäußert, dass sich der Bundestag mit der Widerspruchslösung beschäftigen möge, wofür die Initiative aus seiner Mitte kommen soll. Bisher ist aber nichts in dieser Richtung passiert.
Angesichts dieser Situation verwundert es nicht, dass sich in der jährlichen Repräsentativumfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organspende auch im vergangenen Jahr eine seit Jahren stabile Situation abbildet: Zwar stehen – wie bereits 2018 – 84 % der Bevölkerung einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, während nur 6 % ihr eher negativ gegenüber stehen. Aber nur 44 % der Bevölkerung haben die Entscheidung schriftlich dokumentiert. Das sind lediglich 3 % mehr als 2018.3 So konnten 2022 nur 869 Personen in Deutschland Organe für eine Transplantation entnommen werden, denen beinahe zehnmal so viele Menschen gegenüberstehen, die auf ein Spenderorgan warteten.4 743 Menschen sind 2022 verstorben, während sie auf ein Spender:innenorgan warteten. Einer abstrakt hohen Aufgeschlossenheit gegenüber einer postmortalen Organspende stehen also nach wie vor deutlich geringere Zahlen bei der konkret und schriftlich dokumentierten Organspendebereitschaft und erst recht bei den faktisch durchgeführten Entnahmen gegenüber.
Die Lücke zwischen einer generell positiven Einstellung zur Organspende und der dokumentierten Organspendebereitschaft ist meines Erachtens nicht allein ein Aufmerksamkeitsproblem, dem mit mehr Aufklärungsarbeit begegnet werden könnte. Ich glaube, sie deutet vielmehr auf ein Problem in der Motivationsstruktur selbst hin, anderen durch eine Organspende zu helfen, wie ich im Heft 1/2021 der Zeitschrift „Evangelische Theologie“ ausführlicher dargestellt habe.5 Denn selbst wenn gut 60 % der Menschen, die sich für eine postmortale Organspende entschieden haben, angeben, dass Altruismus und „anderen zu helfen“ der wichtigste Grund für die eigene Zustimmung gewesen sei,6 meine ich, dass Appelle an die altruistische Hilfsbereitschaft – christlich gesprochen: an die Nächstenliebe – keine ausreichende Motivation sind, sich bei grundsätzlich positiver Einstellung zur Organspende auch konkret mit dem Thema zu befassen und die eigene Bereitschaft zu dokumentieren.
Das lässt sich gut an der paradigmatischen Beispielgeschichte für christliche Nächstenliebe demonstrieren, die wir im Lukasevangelium im 10. Kapitel finden, der Gleichnisgeschichte vom barmherzigen Samariter. Ein zentraler Moment steckt in Vers 33: Der Samariter findet den ausgeraubten Mann am Straßenrand liegen und „als er ihn sah, jammerte es ihn“, heißt es hier. Der Samariter begegnet dem unter die Räuber gefallenen Mann in seiner ganzen existentiellen, leiblichen Not. Er wird ihm in diesem Moment zum Nächsten, in dem er ihm konkret und leiblich begegnet.
In der theologischen Ethik lässt sich, etwa mit dem Züricher Theologen Johannes Fischer, zwischen eine konkreten Nächsten und einem generalisierten Anderen unterscheiden.7 Vor dem Hintergrund der Geschichte des barmherzigen Samariters wird deutlich, wie sehr der Impuls, einem in Not geraten Menschen zu helfen, sich auf einen konkreten Nächsten bezieht, der mir in seiner Not persönlich begegnet. Die postmortale Organspende ist aber – aus guten Gründen – völlig anonym organisiert. Jeglicher Kontakt, jegliche Kenntnis von spendender und das Organ empfangender Person, sind bewusst ausgeschlossen. Damit können aber die Menschen, die auf der Warteliste stehen, für die potentiellen Spender:innen nicht im obigen Sinne zu konkreten Nächsten werden. Sie bleiben generalisierte Andere, überspitzt gesagt: sie sind „nur“ irgendwelche Menschen auf einer Warteliste. Es entfällt die konkrete Situation, in der sich eine hilfebedürftige und eine potentiell helfende Person leibhaftig begegnen und die Not der einen die Barmherzigkeit der anderen anrührt. Es fehlt gerade der Schlüsselmoment, den Lukas mit den Worten „als er ihn sah, jammerte es ihn“ beschreibt. Andersherum gesagt: Ein Name auf einer Warteliste bzw. eine große Zahl an Wartenden an sich, die einmal im Jahr in den abendlichen Fernsehnachrichten genannt wird, löst keinen Impuls aus zu helfen. Es wird allenfalls als drängendes gesellschaftliches Problem wahrgenommen, aber es „jammert“ am Ende nur sehr wenige auf einer wirklich persönlichen Ebene.
In diesem Zusammenhang wäre im Übrigen interessant zu erfahren, inwiefern diejenigen Menschen, die angeben aus Altruismus Organe spenden zu wollen, dazu durch persönliche Begegnungen im sozialen Umfeld oder auch durch medial vermittelte Geschichten von konkreten Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, motiviert werden. Hier dürfte auch das Potenzial für die Aufklärungsarbeit liegen: Organspende muss ein Gesicht bekommen – gerade die Portraits in dieser Zeitung tragen dazu viel bei!
Dennoch bin ich der Meinung, dass Nächstenliebe und Altruismus allein nicht ausreichen, um das Organaufkommen signifikant zu erhöhen. Dabei ist nicht das Problem, dass Nächstenliebe sich nur auf nahestehende Personen beziehen könne. Ganz im Gegenteil: Die Pointe der Geschichte vom barmherzigen Samariter ist ja gerade, dass zwei Fremde, der Samariter und der Judäer, sich in einer Notsituation zu Nächsten werden. Aber Nächstenliebe bezieht sich, wie oben skizziert, eben auf konkrete Nächste, nicht auf generalisierte Andere. Umso mehr entfalten auch Appelle an Nächstenliebe und Altruismus, die sich auf derart anonyme und abstrakte Menschen beziehen, nur sehr schwer einen Hilfeimpuls. Im schlechtesten Fall lösen sie noch ein unangenehmes Gefühl aus, moralisch zu etwas gedrängt zu werden, das sich aus eigener, unmittelbarer Anschauung heraus nicht zwangsläufig als moralisch geboten erweist.8
Appelle an die Nächstenliebe sind daher sicherlich gut gemeint und auch nicht per se falsch, aber sie reichen nicht aus. Ich möchte in dieser Situation von ethisch-theologischer Seite dafür eintreten, die Spendebereitschaft nicht als individuelles moralisches Problem zu formatieren, sondern als gesellschaftliches und politisches Problem zu adressieren und auch zu kommunizieren. Es bedarf politischer Lösungen für die geringe dokumentierte Organspendebereitschaft der Deutschen. Die Einführung einer Widerspruchslösung wäre meines Erachtens ein legitimes Mittel, dem niedrigen Organaufkommen in Deutschland entgegenzuwirken. Eine Beeinträchtigung der Selbstbestimmung oder gar eine „Organabgabepflicht“, die in den zurückliegenden Debatten auch von manchen Vertreter:innen der evangelischen Kirche und Theologie befürchtet wurde, kann ich darin nicht erkennen: Es ist angesichts der Wichtigkeit der Problematik zumutbar, von allen Bürger:innen zu verlangen, sich zumindest einmal im Leben auf die eigenen Organspendebereitschaft ansprechen zu lassen und gegebenenfalls einen Widerspruch zu erklären – und wenn es allein aus dem Grund ist, sich nicht weiter damit beschäftigen zu wollen.9 „Mitdenken ist Bürgerpflicht“ hat es der Theologe Rochus Leonhardt in der Debatte 2019 pointiert formuliert10 – eine Bürgerpflicht, auf die Menschen auch und gerade in der Frage der Organspende angesprochen werden können.
In diesem Sinn geht es nicht allein um Altruismus und Nächstenliebe, sondern vielmehr um Gemeinsinn, Gemeinwohlorientierung und um eine „verantwortliche Autonomie“ im Umgang mit dem eigenen Körper.11 Es geht in der Frage der Organspende um politische Verantwortung für das Gemeinwesen, auf die die Politik als Ganze, aber auch die einzelnen Bürger:innen ansprechbar sein müssen.
Hier würde ich mir auch ein anderes und entschiedeneres Agieren der evangelischen Kirche wünschen. Gerade angesichts der Debatte um den Hirntod, die hier nicht aufgegriffen werden kann, ist die evangelische Kirche im Grunde bei ihrer Position von Anfang der 1990er Jahre geblieben, die zwar im Sinne der christlichen Nächstenliebe zur Organspende aufruft, aber jegliche weitergehende Überlegungen ablehnt, die den Anschein einer Verpflichtung zur Spende haben könnten.12 Meine eigene Gliedkirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, formulierte etwa 2014 in einer Handreichung: „Die Organspende kann ein Akt der Nächstenliebe sein, dann nämlich, wenn sie dem freien Willen und der Freigiebigkeit des Einzelnen entspringt, der sich für diesen Schritt entscheidet. Deshalb sollten alle politischen Strukturen und klinischen Prozesse so gestaltet sein und bleiben, dass sie dieser Freiwilligkeit und Freigiebigkeit Raum geben und niemanden unter Druck setzen.“13 An anderer Stelle der Denkschrift ist das „kann“ gar fettgedruckt:14 Jeder Anschein einer Empfehlung oder einer Pflicht zur Organspende soll hier offenbar vermieden werden. Entsprechend lehnten die Kirchen auch in der zurückliegenden Gesetzgebungsrunde die Widerspruchslösung ab und begrüßten das schließlich im Januar 2020 verabschiedete Gesetzes emphatisch.15
Mit Blick auf das politische Problem des im europäischen Vergleich sehr geringen Organaufkommens in Deutschland bräuchte es aber mehr als den Appell an die Nächstenliebe bei gleichzeitiger Betonung der Freiwilligkeit. Meines Erachtens würde es einer Kirche, die einen Gott predigt, der „ein Freund des Lebens ist“,16 und die sich die Anwaltschaft für die Schwachen auf die Fahne schreibt, gut zu Gesicht stehen, immer wieder darauf hinzuweisen, dass durch eine gesetzliche Regelung der Organspende, die das Aufkommen an Spenderorganen wirklich signifikant erhöhen würde, mehr vulnerablen Menschen, die auf ein Organ warten, eine Lebensperspektive eröffnet würde – auch wenn sich in der Kirche realistischer Weise so schnell keine Mehrheit finden werden lässt, eine Widerspruchslösung mitzutragen. Im Sinne eines öffentlichen Protestantismus, der sich „als Motor und Modus der diskursiven Austragung von gesellschaftlichen und politischen Differenzen“ versteht,17 wäre es aber in jedem Fall mit Blick auf die Politik angezeigt, sich in der eigenen Beschäftigung mit der Frage der Organspende nicht allein von den politischen Konjunkturen des Themas leiten zu lassen, sondern selbst das Thema der Organspende immer wieder ins Bewusstsein der politischen Öffentlichkeit zu tragen. Soweit ich sehe, wurde das Thema aber auch kirchlich-theologisch seit 2020 nicht mehr eingehend bearbeitet.18
Mit Hinblick auf die Einzelnen bräuchte es sodann seitens der Kirche ein aktives Arbeiten für die Stärkung der Gemeinwohlorientierung. Denn so richtig es ist, keine Organabgabepflicht einzuführen, müssten auch Kirchen ihre Mitglieder und die Menschen in unserem Land immer wieder auf ihre Bürgerpflicht aufmerksam machen, bei gesellschaftlich, drängenden Fragen mitzudenken und sich daher auch auf die Organspende ansprechen zu lassen. In diesem Sinne könnten die Kirchen mehr tun, als lediglich an die Nächstenliebe zu appellieren. Sie könnten mindestens die Bürger:innen immer wieder daran erinnern, dass es um verantwortliche Entscheidung im Hinblick auf das Gemeinwohl geht. Wünschen würde ich mir, dass sie ihren Widerstand gegen eine Widerspruchlösung aufgeben und den in diesem Modell immer möglichen Widerspruch als Gelegenheit begreifen würden, Bürger:innen auf ihre Verantwortung für das Ganze anzusprechen. Kirchen könnten so auch in der Frage der Organspende – mit meinem Kollegen Stephan Schleissing gesprochen – die „Einübung einer demokratischen Tugend“ befördern, „die einem liberalen Gemeinwesen gut ansteht“.19
Vgl. Johannes Fischer: Der konkrete und der generalisierte Andere. Über das Verhältnis von Moral und Politik, in: Ders.: Präsenz und Faktizität. Über Moral und Religion, Tübingen 2019, 99-114.
Vgl. Giovanni Maio: Moralische Appelle zur Organspende sind Gift für das Vertrauen, in: Deutsche Medizinische Wochenzeitschrift 138/43 (2013), 2187-2188.
Vgl. auch schon: Nationaler Ethikrat, Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland, Berlin 2007, S. 49f.
Rochus Leonhardt: Kein Zwang, nirgends. Ein Plädoyer für die Widerspruchslösung zur Organspende, in: Zeitzeichen. Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft 6/20 (2019), S. 54.
Vgl. Hendrik Meyer-Magister: Gemeinwohl und Selbstbestimmung bei der Organspende. Überlegungen zu einer „verantwortlichen Autonomie“, in: Therese Feiler (Hg.): Gemeinwohl, Polis, Individuum. Bioethik im Kontext (TTN Edition), München 2019, S. 12-21, verfügbar unter: https://www.ttn.st.evtheol.uni-muenchen.de/publikationen/ttn_edition/ttn_edition_2019.pdf
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Leben und Sterben im Herrn. Handreichung zur Organspende und Organtransplantation, München 2014, S. 52.
Vgl. ebd., S. 29.
Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland: Transplantationsgesetz: EKD begrüßt Neuregelung. Gesetz geeignet um Organspendenbereitschaft nachhaltig zu stärken, Pressemitteilung vom 16.01.2020, verfügbar unter: https://newsletter.ekd.de/online.php?u=lyJeUeb3531 (abgerufen am 12.11.2023)
So der Titel der großen medizinethischen Denkschrift der beiden großen deutschen Kirchen. Vgl. Deutsche Bischofskonferenz und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz (1989), Trier 2000.
Christian Albrecht und Reiner Anselm: Verantwortung für das Gemeinsame. Die Aufgabe des Öffentlichen Protestantismus, in: Ulrich H.J. Körtner, Reiner Anselm und Christian Albrecht (Hg.): Konzepte und Räume Öffentlicher Theologie. Wissenschaft – Kirche – Diakonie (Öffentliche Theologie 39), Leipzig 2020, S. 57-65, hier: S. 58.
Arne Manzeschke und Stephan Schleissing: Organspende – eine Bürgerpflicht? Pro und Contra zu einem umstrittenen Thema, in: Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 67/7 (2012), S. 205-208, hier: S. 206.