„In den vergangenen Monaten habe ich mich mehrfach mit konkreten Fragen zur Organspendepolitik an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt.“ Für eine Patientin, die seit 2017 dialysepflichtig ist, ist das keine politische Fingerübung, sondern ein Versuch, das eigene Leben planbarer zu machen. Doch statt Substanz habe sie „zweimal lediglich ausweichende Antworten“ erhalten, „ohne inhaltliche Stellungnahme zu meinen zentralen Punkten“.
Auch eine Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch habe keine Klärung gebracht, sondern die Rückverweisung an die Poststelle des BMG, „also genau jene Stelle, die meine vorherigen Anfragen bereits ohne inhaltliche Antwort gelassen hatte“. Ihr vorläufiges Fazit: „Es entsteht der Eindruck, dass man betroffenen Bürgerinnen und Bürgern formal korrekt antwortet – ohne wirklich zu antworten.“
Vier Fragen, die über Leben im Wartemodus entscheiden
Die Patientin (Name der Redaktion bekannt) benennt vier Punkte, die sie als „von unmittelbarer Bedeutung“ für Betroffene, Angehörige und die Transplantationsmedizin beschreibt:
- Positionierung des Hauses zur „Widerspruchslösung“
- „Weiterentwicklung der Aufklärung“
- „technische Verbesserung und niedrigschwellige Nutzbarkeit des Organspende-Registers“
- „ethische Einordnung der heutigen Versorgungslage – insbesondere für wartende und nicht gelistete Patient:innen“
Weil eine inhaltliche Rückmeldung ausblieb, setzte sie eine Frist „bis zum 24. Februar 2026“. Das Datum sei bewusst gewählt: An diesem Tag empfing die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Athlet:innen der World Transplant Games 2025 – Menschen, die „verkörpern, was eine gelungene Transplantationsmedizin ermöglichen kann – und zugleich, wie dringend eine Reform der Organspende ist“.
„Dialyse nur ein Überleben“
Ihr Einsatz ist geprägt von Alltagserfahrung und von Tempo. „Als Patientin, die seit 2017 dialysepflichtig ist“, schreibt sie, wisse sie, „dass Dialyse nur ein Überleben, nicht ein Leben ermöglicht“.
Der Alltag: „eingeschränkte Belastbarkeit, Teilzeitarbeit, medizinische Eingriffe und die Sorge, irgendwann nicht mehr transplantabel zu sein“.
Daraus folgt für sie eine klare Forderung an die Politik: „Genau deshalb braucht es klare Antworten – keine Textbausteine.“
Und sie kündigt Konsequenzen an: Sollte die Frist ohne Antwort verstreichen, werde sie die offenen Fragen gemeinsam mit DIATRA „öffentlich dokumentieren“ und die Korrespondenz transparent machen – „nicht aus Konfrontation, sondern aus Verantwortung: Die Menschen auf den Wartelisten haben keine Zeit zu verlieren.“
Widerspruchsregelung: Was ist Schutz – und was ist Stillstand?
Die zweite Seite ihres Engagements zeigt sich dort, wo Organspende öffentlich verhandelt wird. In einem weiteren Statement beschreibt die Patientin, sie habe den Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch „direkt kontaktiert“, um dessen „wiederholte Ablehnung der Widerspruchslösung“ kritisch zu hinterfragen. Seine Positionen prägten die Debatte „erheblich“ und müssten, so ihr Anliegen, „im Kontext der Versorgungsrealität schwerkranker Menschen“ eingeordnet werden.
Dabei richtet sie den Blick auf einen Kernkonflikt: Während in der Öffentlichkeit häufig über Prinzipien gestritten wird, leben Wartende in einer Versorgungslage, die täglich Konsequenzen hat. Die Patientin widerspricht der Dramatisierung der Widerspruchslösung mit einem Satz, der in der Debatte immens wichtig ist, aber leider immer noch oft vernachlässigt wird: „Die Widerspruchslösung zwingt niemanden zur Spende. Sie verpflichtet nur dazu, eine Entscheidung zu treffen.“ Ein „Nein“ sei „völlig legitim“. Problematisch sei das „NichtEntscheiden“. Denn es belaste Angehörige und Behandlungsteams und treffe am Ende jene Menschen, „die vielleicht noch eine Chance gehabt hätten“.
Ihr kritischer Appell: „Bitte betrachten Sie die Aussagen von Herrn Brysch kritisch und im Gesamtzusammenhang: Was ist medizinisch korrekt? Was ist politisches Framing? Und wer trägt die Verantwortung für die Folgen des heutigen Systems?“
Zwei Adressaten, eine Botschaft: Wer Organspende stärken will, braucht nicht nur Symboltermine und Prinzipiendebatten, sondern Verbindlichkeit, und zwar in politischer Kommunikation und in Reformschritten, die bei Betroffenen ankommen.
Statement zur ausbleibenden inhaltlichen Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf zentrale Fragen zur Organspendepolitik
In den vergangenen Monaten habe ich mich mehrfach mit konkreten Fragen zur Organspende Politik an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt. Zweimal erhielt ich lediglich ausweichende Antworten, ohne inhaltliche Stellungnahme zu meinen zentralen Punkten. Auch eine Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de wurde nicht beantwortet, sondern lediglich mit dem Hinweis zurückverwiesen, ich möge mich doch direkt an die Poststelle des BMG wenden – also genau jene Stelle, die meine vorherigen Anfragen bereits ohne inhaltliche Antwort gelassen hatte.
Dieses Verfahren wirft Fragen auf: Wie möchte das BMG nach außen kommunizieren, wenn dringliche Sachfragen strukturell unbeantwortet bleiben?
Es entsteht der Eindruck, dass man betroffenen Bürgerinnen und Bürgern formal korrekt antwortet – ohne wirklich zu antworten.
Im Zentrum meiner Anfrage standen vier Punkte, die für Patient:innen, Angehörige und die Transplantationsmedizin von unmittelbarer Bedeutung sind:
- Fachliche Positionierung des Hauses zur Widerspruchslösung,
- Konkrete Weiterentwicklung der Aufklärung,
- Technische Verbesserung und niedrigschwellige Nutzbarkeit des Organspende-Registers,
- Ethische Einordnung der heutigen Versorgungslage – insbesondere für wartende und nicht gelistete Patient:innen.
Da das Ministerium auf diese Fragen weiterhin keine inhaltliche Rückmeldung gegeben hat, habe ich dem BMG eine Frist zur Beantwortung bis zum 24. Februar 2026 gesetzt. Dieses Datum ist bewusst gewählt: An diesem Tag empfängt Bundesministerin Warken die Athlet:innen der World Transplant Games 2025 im Ministerium. Diese Sportler:innen verkörpern, was eine gelungene Transplantationsmedizin ermöglichen kann – und zugleich, wie dringend eine Reform der Organspende ist. Eine ausstehende Antwort des BMG wäre zu diesem Anlass schwer vermittelbar.
Als Patientin, die seit 2017 dialysepflichtig ist, weiß ich, dass Dialyse nur ein Überleben, nicht ein Leben ermöglicht: Sie beginnt dann, wenn die Nierenleistung unter etwa 10 % der Normalfunktion liegt – also wenn der Körper nur noch minimal entgiftet werden kann. Mein Alltag ist geprägt von eingeschränkter Belastbarkeit, Teilzeitarbeit, medizinischen Eingriffen und der Sorge, irgendwann nicht mehr transplantabel zu sein. Genau deshalb braucht es klare Antworten – keine Textbausteine.
Ich wünsche mir eine ehrliche, transparente und verbindliche Kommunikation. Patient:innen und Angehörige verdienen es, dass das BMG sich inhaltlich positioniert, Verantwortung übernimmt und politische Maßnahmen nachvollziehbar erläutert.
Sollte das Ministerium die gesetzte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich die offenen Fragen mit der Redaktion des DIATRA Verlages öffentlich dokumentieren und meine Korrespondenz transparent machen – nicht aus Konfrontation, sondern aus Verantwortung: Die Menschen auf den Wartelisten haben keine Zeit zu verlieren.
Statement zur aktuellen Debatte über die Widerspruchslösung und zur Rolle der Deutschen Stiftung Patientenschutz
In den vergangenen Tagen habe ich Herrn Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, direkt kontaktiert, um seine wiederholte Ablehnung der Widerspruchslösung zur Organspende kritisch zu hinterfragen. Seine Stellungnahmen prägen die mediale Debatte erheblich – und es ist wichtig, diese Positionen im Kontext der Versorgungsrealität schwerkranker Menschen einzuordnen.
Herr Brysch vertritt seit Jahren eine klare Gegenposition und formuliert sie in drastischen Worten, unter anderem:
- „Schweigen ist keine Zustimmung.“
- „Die Widerspruchslösung greift erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein.“
- Warnung vor einem „ethischen Ausverkauf“
- Zweifel, ob die Widerspruchslösung „überhaupt zu mehr Transplantationen“ führe
Diese Aussagen klingen zunächst schützend – doch sie blenden entscheidende Fakten aus.
1. Medizinisch falsch: Die Widerspruchslösung verändert keine medizinischen Eingriffe
Die von Herrn Brysch beschriebenen intensivmedizinischen Maßnahmen finden bereits heute statt – unabhängig vom Gesetzesmodell.
Bei möglicher Organspende müssen Kreislauf und Organfunktionen bis zur Hirntoddiagnostik stabil gehalten werden. Das ist gängige medizinische Praxis und nicht Folge der Widerspruchslösung.
2. Deutschland ist im Eurotransplant-Verbund seit Jahren ein Netto-Nehmerland
2024 spendeten in Deutschland lediglich 953 Personen ein Organ, während über 8.100 Menschen auf der Warteliste standen.
Wir profitieren also von den Systemen anderer Länder, die oft erfolgreich mit einer Widerspruchslösung arbeiten – leisten aber selbst vergleichsweise wenig Beitrag.
3. Dialyse ist kein Ersatz für eine funktionierende Niere
Dialyse wird medizinisch erst dann nötig, wenn weniger als 10 % Nierenfunktion verbleiben. Sie übernimmt damit nur die absolut notwendigen Überlebensfunktionen, nicht jedoch die komplexen Aufgaben einer Niere.
Für Betroffene – wie mich – bedeutet das: extrem eingeschränkte Energie, Gesundheitsrisiken, Teilzeit-Arbeitsfähigkeit, soziale Isolation und die stetige Sorge, irgendwann nicht mehr transplantabel zu sein.
4. Angehörige werden auch bei einer doppelten Widerspruchslösung weiterhin einbezogen
Die Behauptung, die Widerspruchslösung „lasse Angehörige außen vor“, ist nicht korrekt.
Es bleibt bei einem Angehörigengespräch – jedoch auf Basis einer klar dokumentierten Willenslage, anstatt Angehörige in einer Ausnahmesituation mit der ganzen Verantwortung allein zu lassen.
5. Internationale Daten widersprechen Bryschs Behauptung eindeutig
Wales, Spanien, Österreich, Frankreich: In allen vier Ländern stiegen nach Einführung der Widerspruchslösung die Zustimmung und die Zahl der Spenden.
Deutschland dagegen bleibt seit Jahren auf den hintersten Plätzen – trotz hoher Zustimmungswerte in Umfragen.
Warum ich mich öffentlich äußere
Als 47-jährige Patientin, seit 2005 schwer nierenkrank und seit 2017 dialysepflichtig, weiß ich, was es bedeutet, „auf Zeit“ zu leben.
Ich bin offiziell zu 100 % schwerbehindert, habe nur noch begrenzte Energie und muss um meine Transplantabilität fürchten.
In dieser Situation ist es schwer nachvollziehbar, wenn ein „Patientenschützer“ Reformen bekämpft, die nachweislich Leben retten könnten.
Die Widerspruchslösung zwingt niemanden zur Spende. Sie verpflichtet nur dazu, eine Entscheidung zu treffen. Ein „Nein“ ist völlig legitim.
Aber ein „Nicht-Entscheiden“ belastet Angehörige, Ärzteteams – und letztlich die Menschen, die vielleicht noch eine Chance gehabt hätten.
Appell an Politik und Medien
Bitte betrachten Sie die Aussagen von Herrn Brysch kritisch und im Gesamtzusammenhang:
- Was ist medizinisch korrekt?
- Was ist politisches Framing?
- Und wer trägt die Verantwortung für die Folgen des heutigen Systems?
Ich stelle DIATRA, Journalist:innen und Entscheidungsträgern alle Daten, internationale Vergleiche und meine persönliche Perspektive gerne zur Verfügung.
Patientenschutz heißt, Leid zu verringern – nicht, Reformen aus Angst vor Veränderung zu blockieren.