Dennis M Stamm
28. Juni 2024 · 1 Min. Lesezeit
Seit dem 18. März 2024 ist das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) in Betrieb. Seit diesem Datum haben 131.891 Menschen ihre Erklärung im Organspende-Register dokumentiert, die Rate beim Widerspruch zur Organspende liegt bei 5,08% (Stand: 24. Juni 2024) – ein nahezu konstanter Wert, der sich seit Einführung des Registers vor etwas mehr als drei Monaten kaum geändert hat.
Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, Schritt für Schritt wird das Register erweitert.
In der zweiten Phase mit Stichdatum 1. Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser technisch mit dem Organspende-Register verbunden sein, sodass diese die dort hinterlegten Erklärungen einsehen können. Die dritte Phase sieht vor, dass ab Juli 2024 bis spätestens September 2024 das Register auch über die Apps der Krankenkassen zugänglich sein soll. Die Gewebeeinrichtungen sollen in der vierten Phase ab dem 1. Januar 2025 Zugang zum Register erhalten.
Bundesgesundheitsministerium und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)