Bundesrat
26. Sept. 2025 · 2 Min. Lesezeit
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 einen weiteren Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden unternommen. Er legt auch dem neuen Bundestag den bereits in der vergangenen Legislaturperiode von den Ländern beschlossenen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor. Der Bundesrat möchte damit erreichen, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.
Das Recht jeder Person, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt unverändert. Mit der Einführung der Widerspruchslösung soll künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen oder seine Ablehnung auf andere Weise bekundet hat. Bei Menschen, die die Bedeutung und Tragweite einer Organspende nicht erkennen können, wird eine Organentnahme grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Widerspruch kann laut Gesetzentwurf im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen entscheiden die Eltern, es sei denn, das Kind hat bereits zu Lebzeiten seinen Wunsch geäußert. Dabei müssen die Eltern den mutmaßlichen Willen des Kindes berücksichtigen.
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründete der Bundesrat seine Initiative aus dem vergangenen Jahr. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde der Situation nicht spürbar verbessern.
Um eine informierte Entscheidung zur Organspende treffen zu können, fordert der Bundesrat eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür durch Informationsmaterialien, Kampagnen und Programme sorgen.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.