BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Bundestags-Drucksache 21/3619). Bei der Anhörung im Bundestag am 30. Januar 2026 kritisierte die Vorsitzende des Gesundheitsauschusses Kirsten Kappert-Gonther am resolutesten die geplante Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation. Dass Frauen deutlich häufiger Lebendspenderinnen und häufiger dem Druck ausgesetzt werden würde durch diese Streichung unsichtbar gemacht.
Es bleibt unklar, ob die Grünen neben den sieben Änderungsanträgen zum Entwurf auch noch weitere Verbesserungen für die Situation von Menschen in Deutschland, die auf ein lebendrettendes Organ warten, bringen wollen, insbesondere der von Patientenorganisationen und Experten geforderten Widerspruchsregelung. Ein Gesetzesentwurf dafür wird aktuell durch ein Parteibündnis im Bndestag vorbereitet.
Die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum diesem Entwurf wurden heute veröffentlicht und zielen auf mehr Transparenz, besseren Schutz der Beteiligten und verlässlichere Datengrundlagen in der Transplantationsmedizin ab.
Ein zentraler Punkt der beantragten Änderungen ist, dass das Geschlecht bei der Organspende weiterhin erfasst wird und das auch im Jahresbericht steht. Damit soll eine geschlechtersensible Auswertung ermöglicht werden. Zudem sollen anlasslose Stichprobenkontrollen eingeführt werden, um unberechtigte Abfragen aus dem Organspenderegister zu verhindern.
Risiken genauer aufklären
Im Bereich der Lebendorganspende, vor allem bei der Lebendnierenspende, müssen die gesundheitlichen Risiken genauer und realistischer als im Gesetzesentwurf erklärt werden. Neben dem Operationsrisiko sollen auch mögliche langfristige Folgen wie Bluthochdruck, Thrombosen oder eine spätere Dialysepflicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die psychosoziale Beratung nicht nur für Spenderinnen und Spender, sondern auch für Empfängerinnen und Empfänger einer Lebendspende verpflichtend vorzusehen. Die Lebendspendekommission soll in Zukunft auch immer die Empfängerinnen und Empfänger anhören. So kann sichergestellt werden, dass die Entscheidung freiwillig getroffen wurde und dass es keinen Druck oder Zwang gab.
Psychologische Betreuunng auch für Empfangende
Ferner sollte die Richtlinie zur psychischen Vor- und Nachbetreuung neutral und allgemeinverständlich formuliert sein. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Übermittlung von Daten an das Transplantationsregister. Transplantationsmedizinische Daten sollen in Zukunft ohne Einwilligung übermittelt werden. Der Grund ist, dass die bisherige Einwilligungslösung zu unvollständigen Datensätzen geführt hat. Gleichzeitig werden strenge Datenschutzvorgaben, Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsregelungen sowie erweiterte Strafvorschriften bei missbräuchlicher Datennutzung vorgesehen.