DIATRA-Redaktion
26. Aug. 2024 · 3 Min. Lesezeit
Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ eine Stellungnahme beigefügt. Diese wurde in der BT-Drucksache 20/12609 (unten ab Seite 38) veröffentlicht.
„Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung wie folgt Stellung: Mit dem am 5. Juli 2024 beschlossenen Gesetzentwurf strebt der Bundesrat eine Änderung des Transplantationsgesetzes dahingehend an, dass die Einführung einer Widerspruchslösung gesetzlich verankert wird. Danach soll jede Person mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Deutschland grundsätzlich als Organ- und Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Den nächsten Angehörigen soll kein eigenes Entscheidungsrecht mehr zustehen. Die Einführung der Widerspruchslösung soll durch eine umfassende multimediale Informationskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie eine dreimalige Information der Bevölkerung begleitet werden.
Angesichts der vielen Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten und der anhaltend niedrigen Spenderzahlen wurden insbesondere in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl wichtiger struktureller Maßnahmen im Transplantationsgesetz verankert. So wurden zum Beispiel Regelungen getroffen, mit denen die Zusammenarbeit in den Entnahmekrankenhäusern und deren Finanzierung verbessert sowie Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft geschaffen wurden. Zudem wurde intensiv an der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 (BGBl. I S. 497) und insbesondere an der Errichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das im März dieses Jahres seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hat, gearbeitet. Eine Trendwende bei den Organspendezahlen ist allerdings bislang nicht eingetreten. Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Wirkungen dieser Maßnahmen in den Krankenhäusern, insbesondere pandemiebedingt, noch nicht valide beurteilt werden können und andererseits, dass das Organspende-Register erst kurze Zeit in Betrieb ist. Weiterhin sind intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft notwendig, um Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, eine Perspektive zu geben.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich Initiativen und Debatten, mit denen die Situation dieser Menschen verbessert werden kann. Dessen ungeachtet nimmt die Bundesregierung mit Blick auf eine sich abzeichnende Debatte und einen sich daran anschließenden Meinungsbildungsprozess im Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf inhaltlich nicht Stellung, da es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten ist.“
BT-Drucksache 20/12609 (PDF, 777 kb)