Dennis M Stamm
2. Juli 2024 · 2 Min. Lesezeit
Im Rahmen der Umsetzung des Organspende-Registers ist vorgesehen, dass in der zweiten Phase mit Stichtag 1. Juli 2024 alle Entnahmekrankenhäuser technisch an das Organspende-Register angebunden sein sollen, sodass diese die dort hinterlegten Erklärungen einsehen können. Gestern hat der DIATRA-Verlag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist und ob das Ziel der zweiten Phase erreicht wurde.
BfArM-Pressesprecher Maik Pommer erklärte dem DIATRA-Verlag gegenüber: "Während der Startphase des Registers konnten schon diejenigen Entnahmekrankenhäuser, die bereits sämtliche Voraussetzungen für die Suche und den Abruf von Erklärungen erfüllen, das Register nutzen, um die Spendebereitschaft potenzieller Spender zu klären. Durch die stufenweise Inbetriebnahme erhielten noch nicht an das Register angebundene Entnahmekrankenhäuser während der Startphase Gelegenheit, alle technisch-organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Registeranbindung zu schaffen. Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden und damit abruffähig sein. Diese Verpflichtung ist gesetzlich geregelt (§ 9a Absatz 1 Nr. 2 TPG). Nahezu 90 % der EKH sind mit Übergang in Stufe 2 des Registers abruffähig. Die verbliebenen, noch nicht abruffähigen Häuser, sind zum weit überwiegenden Teil Häuser ohne Neurochirurgie in denen eine potentielle Organspende ein seltenes Ereignis ist. Wir gehen davon aus, dass auch die wenigen verbliebenen Häuser zeitnah entsprechende Maßnahmen umsetzen, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen."