2020 haben England und die Niederlande ihre Organspende-Systeme vom Zustimmungsverfahren auf eine Widerspruchsregelung umgestellt. Fünf Jahre später haben Forschende untersucht, was daraus geworden ist.
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick
- In den Niederlanden ist die Entscheidung aller Erwachsenen dokumentiert. 34 Prozent sagten „Ja“, 24 Prozent registrierten „Kein Einwand“ und 31 Prozent lehnten eine Organspende ausdrücklich ab.
- In England lag die Zustimmung der Familien 2025 bei 57 Prozent. 2020 waren es 69 Prozent.
- In den Niederlanden lag die Familienzustimmung 2025 bei 56 Prozent; unter dem früheren Zustimmungsverfahren waren es 2020 48 Prozent. Für die Gesamtzustimmung zeigte sich kein statistisch signifikanter Anstieg.
- Problematisch ist der direkte Vergleich: England setzt auf eine weiche Widerspruchsregelung und bezieht die Angehörigen ein; die Niederlande verbinden sie mit einer verpflichtenden Registrierung und der Kategorie „Kein Einwand“. Außerdem erfassen die Länder unterschiedliche Größen – England vor allem die Familienzustimmung, die Niederlande zusätzlich die Gesamtzustimmung aller möglichen Spender:innen. Aber auch medizinische und organisatorische Veränderungen, Vertrauen und Angehörigengespräche beeinflussen die Zahl der realisierten Spenden.
Für die deutsche Debatte heißt das: Eine Widerspruchsregelung kann helfen. Sie allein reicht aber nicht aus.
Zwei Länder, zwei Modelle
Am 20. Mai 2020 führte England die sogenannte „deemed consent“ ein. Das ist eine Art „weiche Widerspruchsregelung“, d.h. Erwachsene gelten grundsätzlich als mögliche Organspender:innen, sofern sie nicht widersprochen haben oder zu einer geschützten Personengruppe gehören. Die eigene Entscheidung kann im Organspenderegister des NHS (National Health Service) dokumentiert werden. Im entscheidenden Moment bleiben die Angehörigen jedoch in das Gespräch einbezogen.
Wenig später, am 1. Juli 2020, trat in den Niederlanden die neue Regelung in Kraft. Allerdings löste hier nicht nur eine Widerspruchsregelung die Einwilligungsregelung ab – gleichzeitig wurde die Regelung mit einer verpflichtenden Registrierung der Entscheidung flankiert, was dazu geführt hat, dass seit Juli 2021 bei allen Erwachsenen im nationalen Register eine Entscheidung hinterlegt ist.
Dieser Unterschied ist für den Vergleich entscheidend. England und die Niederlande werden häufig gemeinsam als Beispiele für die Widerspruchsregelung genannt. Ihre Systeme funktionieren aber nicht gleich. Die späteren Zahlen lassen sich daher nur eingeschränkt vergleichen.
Mehr dokumentierte Entscheidungen?
In England waren im Januar 2026 rund 44 Prozent der Bevölkerung im Organspenderegister eingetragen. 40 Prozent hatten sich für eine Organspende ausgesprochen, 4 Prozent dagegen. Der größere Teil der Bevölkerung hatte also bislang keine Entscheidung im Register dokumentiert.
Anders sieht das in den Niederlanden aus: Dort ist die Entscheidung der gesamten erwachsenen Bevölkerung erfasst. Im Januar 2026 hatten 34 Prozent „Ja“ zur Organspende gesagt, bei 24 Prozent war „Kein Einwand“ eingetragen. 31 Prozent lehnten eine Organspende ausdrücklich ab. 11 Prozent überließen die Entscheidung den Angehörigen oder einer bestimmten Person.
Die Zahlen auf einen Blick
England: Zustimmungsrate der Familien gesunken
Die jährliche Zustimmungsrate nach Gesprächen mit Angehörigen lag in England 2020 bei 69 Prozent. 2025 waren es 57 Prozent: der niedrigste Wert seit mehr als zehn Jahren. Betrachtet man längere Zeiträume, sank die Familienzustimmung von durchschnittlich 66,7 Prozent vor der Gesetzesänderung auf 59,7 Prozent in den Jahren danach.
Besonders deutlich wird das Problem bei Fällen, in denen eine Zustimmung rechtlich angenommen wird, weil kein Widerspruch vorliegt. In mehr als der Hälfte dieser Fälle unterstützten die Familien die Organspende in den vergangenen Jahren nicht. Die Angehörigen waren damit weiterhin ein zentraler Faktor – auch wenn der Gesetzgeber von einer vermuteten Zustimmung ausging.
Nun sollte man aber nicht herauslesen, die Widerspruchsregelung hätte den Rückgang verursacht, denn die Studie kann wegen ihres beobachtenden Designs keine solche Ursache-Wirkung-Beziehung beweisen. Außerdem fiel die Einführung in die Zeit der COVID-19-Pandemie. Wir alle wissen: Gesundheitssysteme, Vertrauen in öffentliche Institutionen und die öffentliche Wahrnehmung des NHS veränderten sich in diesen Jahren erheblich.
Klar ist trotzdem: Auch eine gesetzliche Regelung löst die schwierige Situation am Bett nicht einfach auf. Angehörige müssen in kurzer Zeit verstehen, was passiert ist, welche Entscheidung der verstorbene Mensch getroffen hat und welche Bedeutung eine Organspende haben kann. Die rechtliche Regelung ersetzt also nicht das Gespräch mit den Angehörigen.
Niederlande: Zustimmungsrate der Familien leicht gestiegen
2025 lag in den Niederlanden die Zustimmungsrate der Familien bei 56 Prozent. Das war etwas weniger als im Jahr 2021 mit 60 Prozent, aber spürbar mehr als unter dem früheren Opt-in-System, als die Rate 2020 noch bei 48 Prozent lag.
Hierbei erwies sich die Kategorie „Kein Einwand“ als besonders schwierig. Bei einem solchen Eintrag lehnten Angehörige die Organspende in mehr als der Hälfte der Fälle ab. Die Zahlen legen nahe, dass Angehörige „Kein Einwand“ nicht automatisch als persönliches Ja verstehen.
Über den gesamten Zeitraum blieb die sogenannte Gesamtzustimmungsrate in den Niederlanden ungefähr bei 35 Prozent. Der Vergleich vor und nach der Gesetzesänderung zeigte keinen statistisch signifikanten Anstieg. Trotz der vollständigen Registrierung stieg die Gesamtzustimmung nicht signifikant. Zwar ist die Entscheidung aller Erwachsenen dokumentiert. Die bloße Existenz eines Eintrags erzeugt aber noch keine Zustimmung.
Was aber der konkrete Vorteil der neuen Regelung ist: Angehörige müssen seltener darüber sprechen, was der verstorbene Mensch wohl gewollt hätte, ohne irgendeinen Anhaltspunkt zu haben. Ein Registereintrag schafft Orientierung – und zwar auch dann, wenn er eine Ablehnung dokumentiert oder die Übertragung der Entscheidung auf die Familie überträgt.
Mehr Spender:innen in den Niederlanden – in England bleibt der Anstieg aus
In England sank die Zahl der verstorbenen Organspender:innen von 1.432 im Jahr 2019 auf 1.043 im ersten Corona-Pandemiejahr 2020. Bis 2025 stieg sie wieder auf 1.207, blieb damit aber unter dem Niveau vor der Pandemie.
In den Niederlanden nahm die Zahl der realisierten Spenden nach 2020 zu. 2024 wurde mit 360 Spender:innen der höchste Wert des untersuchten Zeitraums erreicht. Die Forschenden warnen jedoch davor, diesen Anstieg allein der Widerspruchsregelung zuzuschreiben, denn es kamen mehrere Entwicklungen zusammen: mehr Spenden nach dem Kreislauftod, neue Möglichkeiten bei sogenannten erweiterten Spenderkriterien, die Maschinenperfusion und weitere Verfahren zur Organerhaltung sowie seit 2021 auch Herzspenden nach dem Kreislauftod. Hinzu kamen Organspenden nach einer Euthanasie (ihre Zahl stieg von 13 im Jahr 2022 auf 34 im Jahr 2025).
Die Zahl der Spender:innen ist gestiegen, die Ursache für den Anstieg ist aber komplex. Wer daraus die einfache Botschaft „Widerspruchsregelung eingeführt, Spenderzahlen gestiegen“ macht, lässt einen erheblichen Teil der Entwicklung weg.
Was die Gesetzgebung leisten kann
Die Studien-Autor:innen ziehen nach fünf Jahren eine Bilanz, die auch für Deutschland interessant ist: Eine Widerspruchsregelung kann ein politisches Signal setzen. Sie kann zeigen, dass Organspende gesellschaftlich gewollt ist. Sie kann Investitionen in Strukturen ermöglichen, Gespräche mit Religions- und Gemeinschaftsorganisationen fördern und dazu beitragen, dass Menschen sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Damit allein ist es jedoch nicht getan.
Entscheidend bleiben funktionierende Kliniken, qualifizierte Fachkräfte, ausreichend Zeit für Angehörigengespräche und klare Abläufe. Auch Register und Aufklärung müssen verlässlich und barrierefrei funktionieren.
Und es braucht Vertrauen: Die Auswertung aus England verweist nämlich auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der öffentlichen Bewertung des NHS und der Bereitschaft von Familien, einer Organspende zuzustimmen. Auch ohne expliziten Kausalzusammenhang ist das ein Hinweis darauf, dass Organspende nicht losgelöst vom Vertrauen in das Gesundheitssystem betrachtet werden kann.
Nicht mit dem Gesetz beginnen
Auch für die Kommunikation gibt es eine klare Konsequenz: Die englische Arbeitsgruppe „A Bolder, Braver Approach for Organ Donation“ empfiehlt, in der öffentlichen Kommunikation und im Gespräch mit trauernden Angehörigen nicht mit der Widerspruchsregelung zu beginnen. Der Hinweis auf eine gesetzliche Pflicht oder eine vermutete Zustimmung kann in einer akuten Ausnahmesituation Widerstand auslösen.
Besser ist es, zunächst nach den Werten und dem Willen des verstorbenen Menschen zu fragen: Was war ihm wichtig? Hat er sich einmal zur Organspende geäußert? Was könnte anderen Menschen durch eine Spende ermöglicht werden? Die Rechtslage bleibt wichtig. Sie sollte das Gespräch aber nicht beherrschen.
Das ist kein Plädoyer dafür, Angehörige aus der Entscheidung herauszuhalten. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, wie wichtig ihre Unterstützung bleibt. Es geht darum, die gesetzliche Regelung als Rahmen zu verstehen – und das Gespräch als menschliche, medizinische und ethische Aufgabe.
Was können wir aus den Ergebnissen für Deutschland herauslesen?
Eine Widerspruchsregelung kann Entscheidungen dokumentieren, Angehörige entlasten und der Organspende politisches Gewicht geben. Mehr Spenden entstehen dadurch aber nicht automatisch.
Für Deutschland sollte deshalb beides zusammen gedacht werden: eine klare, rechtssichere und respektvolle Regelung der eigenen Entscheidung verbunden mit einem Gesundheitssystem, das diese Entscheidung am Ende auch umsetzen kann. Dazu gehören gute Spendererkennung, qualifizierte Transplantationsbeauftragte, verlässliche Diagnostik, transparente Information, digitale Infrastruktur und professionelle Angehörigengespräche.
DIATRA-Einordnung
Die Studie liefert eine wichtige, aber begrenzte Antwort auf die Frage, was fünf Jahre Widerspruchsregelung in England und den Niederlanden bewirkt haben. Sie zeigt Veränderungen bei Registereinträgen, Familienzustimmung und Spenderzahlen. Sie kann jedoch nicht belegen, dass diese Veränderungen durch die Gesetzesänderung allein verursacht wurden.
Das liegt auch am Studiendesign: Verglichen werden die Jahre vor und nach der Einführung. Ob die Veränderungen tatsächlich auf die neue Regelung zurückgehen, bleibt dagegen offen. In denselben Jahren haben sich auch Pandemie, Gesundheitssysteme, medizinische Verfahren und die öffentliche Wahrnehmung verändert. Hinzu kommt, dass England und die Niederlande unterschiedliche Modelle eingeführt haben und ihre Zustimmungsraten nicht nach exakt denselben Kriterien berechnen. Die Niederlande haben außerdem gleichzeitig die Registrierungspflicht und die Kategorie „Kein Einwand“ eingeführt. Das ist mehr als eine reine Änderung der Widerspruchsregelung.
Auch die Entwicklung der Spenderzahlen muss im Zusammenhang gesehen werden. In den Niederlanden veränderten sich parallel unter anderem die Möglichkeiten der Spende nach dem Kreislauftod, die Organerhaltung und die Nutzung erweiterter Spenderkriterien. Die Studie untersucht zudem nicht unmittelbar, wie viele zusätzliche Organe transplantiert wurden oder wie sich die Situation auf den Wartelisten verändert hat.
Die Studie belegt daher weder, dass die Widerspruchsregelung wirkt, noch, dass sie wirkungslos ist. Sie spricht aber dafür, die Widerspruchsregelung als einen Baustein in einem komplexen System zu betrachten. Ob sie praktisch etwas verändert, hängt auch von Spendererkennung, Klinikstrukturen, qualifiziertem Personal, verständlicher Information, Vertrauen und guten Gesprächen mit Angehörigen ab.