Organspende
Gesundheitspolitik

Bundesrat lanciert Initiative für die Einführung der Widerspruchsregelung

NRW-Gesundheitsminister Laumann wehrt sich gegen Kritik an der Widerspruchslösung.

Dennis M Stamm

24. Juni 2024 · 3 Min. Lesezeit

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte heute im ZDF-"Morgenmagazin", er habe "große Hoffnung", dass sich die sogenannte Widerspruchslösung diesmal durchsetzen ließe. Die nun durch eine Bundesländerinitiative wieder auf dem Tisch liegende Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er oder sie nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

NRW-Gesundheitsminister Laumann wies Kritik an dem Konzept der Widerspruchsregelung entschieden zurück. Es spräche für sich, wie wichtig die Transplantationsmedizin sei. Das nun im Bundesrat vorgeschlagene Modell sehe vor, dass die Menschen mehrmals angeschrieben werden, wobei eine umfangreiche Informationskampagne die Grundlage dafür sei. Auch verwies Laumann auf die "katastrophale Situation" auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, "Viele Menschen sterben, bevor sie ein Organ bekommen."

Die Widerspruchsregelung sieht vor, dass sich Menschen zu Lebzeiten mit der Frage einer Organspende auseinandersetzen. Laumann setzt auf die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Model. "Ich bin sicher, dann kommen wir zu einer viel positiveren Einstellung zu diesem Thema." Langfristig könnte dies dazu beitragen, dass die Organspende wie in anderen europäischen Ländern zur Normalität wird.

Mitte Juni haben acht Bundesländer im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung präsentiert. Dieser wird nun im Gesundheitsausschuss der Länderkammer beraten und kommt anschließend erneut auf die Tagesordnung des Bundesrats. Dann soll entschieden werden, ob der Entwurf beschlossen und in den Bundestag eingebracht wird.

Kritische Stimmen zur Widerspruchsregelung, darunter von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), argumentieren, dass Stillschweigen zur Organspende nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe. Auch Katrin Helling-Plahr von der FDP erklärt: "Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten." Die Einführung einer Widerspruchsregelung hält der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sogar für verfassungswidrig. Brysch sagte der "Augsburger Allgemeinen", grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Einwilligung des Betroffenen eine Körperverletzung. "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu."

Bereits 2020 hatte der Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt. Damals gab es keine Mehrheit dafür und man entschied sich für das das Modell der sogenannten Entscheidungslösung. 

Die Initiative der Bundesländer ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten, namtlich Petra Sitte (Linke), die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP) und Peter Aumer (CSU), will eine Initiative für die Einführung einer Widerspruchsregelung vorstellen.

Download

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz (PDF)