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Gesundheitspolitik
Pressemitteilung

Pressemitteilung zum Netzwerktreffen des DIATRA-Verlags am 16. Juli 2026

Betroffene und Fachleute beraten über Argumente für die Widerspruchsregelung

DIATRA-Redaktion

17. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Wie lässt sich die Widerspruchsregelung gegenüber Politik und Öffentlichkeit besser begründen? Darum ging es beim digitalen Netzwerktreffen des gemeinnützigen DIATRA-Verlags am 16. Juli 2026. Neben den bekannten Wartelistenzahlen standen die ethischen Einwände gegen die Regelung und der direkte Kontakt zu Bundestagsabgeordneten im Mittelpunkt.

Die Warteliste zeigt nur einen Ausschnitt der Realität

Agata Stark vom DIATRA-Verlag wies zunächst darauf hin, dass die offiziellen Wartelistenzahlen das Ausmaß des Organmangels nur teilweise abbilden. Rund 100.000 Menschen werden in Deutschland mit einer Dialyse behandelt, während nur ein kleiner Teil von ihnen (ca. 6.500) bei Eurotransplant auf der Warteliste für eine Spenderniere stehen.
Viele Betroffene werden wegen zusätzlicher Erkrankungen nicht gelistet. Andere verlieren während der langen Wartezeit ihre Transplantationsfähigkeit. Andere dagegen lassen sich gar nicht erst listen bzw. werden von ihren behandelnden Ärzt:innen nicht gelistet, weil sie kaum eine Chance auf ein Spenderorgan sehen. Auf eine Niere warten Patient:innen in Deutschland derzeit durchschnittlich zehn Jahre – nicht wenige sogar länger.
Prof. Dr. Bernhard Banas, Vorsitzender der Ethikkommission der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) und Mitglied im Medizinisch-wissenschaftlichen Beirat des DIATRA-Verlags, hält 30 bis 40 Prozent aller Dialysepatient:innen , also etwa 30.0000, grundsätzlich für transplantierbar. Er verwies auch auf den europäischen Vergleich. In Deutschland werden jährlich etwa 3.000 postmortale Organe transplantiert. Die direkten Nachbarländer erreichen etwa doppelt so viele Transplantationen, Spanien ungefähr dreimal so viele.
Hinzu kommt: Selbst ein Platz auf der Warteliste ist keine Garantie. Nach Angaben von Prof. Banas erreicht bei der Niere etwa ein Fünftel der gelisteten Patient:innen die Transplantation nicht. Bei anderen Organen ist der Anteil teilweise noch höher.

Ein Nein bleibt immer möglich

Prof. Dr. theol. habil. Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn, ordnete die Widerspruchsregelung aus ethischer und christlicher Sicht ein. Ausführlich beschäftigt er sich damit auch in seinem Gastbeitrag „Organspende und Widerspruchslösung“ vom 13. Juli 2026, der am 13. Juli 2026 auf DIATRA.de erschienen ist.
Seine Antwort fiel eindeutig aus: Eine Widerspruchsregelung sei weder aus säkularer noch aus christlicher Sicht ethisch unzulässig. Sie zwinge niemanden zur Organspende. Jeder Mensch könne Nein sagen. Die Regelung verändere lediglich die Folgen einer fehlenden Erklärung. Angesichts der Möglichkeiten der Transplantationsmedizin hält Schallenberg es für vertretbar, dass der Staat von seinen Bürger:innen verlangt, sich mit der Frage zu beschäftigen oder zumindest ihren Widerspruch zu dokumentieren. Auch das Delegieren der Entscheidung auf Angehörige
DIATRA-Chefredakteur Dennis M Stamm fragte, wie es moralisch einzuordnen sei, wenn Menschen zu Lebzeiten keine Entscheidung treffen und diese damit faktisch ihren Angehörigen überlassen. Schallenberg stimmte ihm zu: Auch eine Nichtentscheidung bleibe nicht ohne Folgen und ist ethisch nicht vertretbar. Sie verlagere die Verantwortung auf andere Menschen, die dann in einer ohnehin belastenden Situation entscheiden müssten.
Schallenberg sprach sich deshalb dafür aus, Angehörige unter einer Widerspruchsregelung nicht erneut mit dieser Entscheidung zu belasten. Liege kein erklärter Widerspruch vor, solle grundsätzlich von einer Zustimmung ausgegangen werden. Das Recht jedes Menschen, eine Organspende abzulehnen, werde dadurch nicht berührt.
Prof. Dr. Bernhard Banas verwies in diesem Zusammenhang auf Österreich. Dort ist die Widerspruchsregelung rechtlich eng gefasst. In der medizinischen Praxis werde dennoch keine Organentnahme vorgenommen, wenn anwesende Angehörige ernsthafte Bedenken äußerten oder widersprächen.
In der Diskussion ging es auch um Zweifel am Hirntod. Banas betonte, dass der vollständige und irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen medizinisch sicher festgestellt werden könne. Ein hirntoter Mensch befinde sich weder im Koma noch im Locked-in-Syndrom. Zugespitzt sagte er: „Toter als hirntot kann man gar nicht sein.“
Das Hirntodkonzept sei zudem nicht für die Organspende entwickelt worden. Es ermögliche zunächst, bei aussichtslosen Situationen auf der Intensivstation eine medizinisch und rechtlich abgesicherte Entscheidung über die Beendigung der Therapie zu treffen.

Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis ansprechen

Die Angehörige Claudia Rygol stellte anschließend eine Argumentationshilfe (PDF, 227.9 kB) für Briefe und persönliche Gespräche mit Bundestagsabgeordneten vor. Hintergrund ist der neue fraktionsübergreifende Anlauf zur Einführung der Widerspruchsregelung. Nach der Orientierungsdebatte im Bundestag werden derzeit weitere Unterschriften für den Gruppenantrag gesammelt. Mit einer ersten Lesung rechnet Rygol nach der parlamentarischen Sommerpause.
Bei noch unentschlossenen Abgeordneten bestehe die Chance, sie mit nachvollziehbaren Argumenten zu erreichen. Selbst entschiedene Gegner:innen könne ein persönlicher Brief zumindest zum Nachdenken bringen. Persönliche Schreiben würden stärker wahrgenommen, wenn deutlich werde, dass sie von Bürger:innen aus dem eigenen Wahlkreis stammen. Neben einer E-Mail oder einem Brief könne auch ein Termin im Wahlkreisbüro vereinbart werden.
Die persönliche Geschichte sollte am Anfang jedes Briefs oder E-Mail stehen: Wie verändert das Warten auf ein Organ meinen Alltag? Welche Belastungen entstehen zum Beispiel durch die Dialyse? Was bedeutet die Erkrankung für den eigenen Lebensentwurf oder für die Familie? Wie veränderte sich nach der Transplantation mein Lebensalltag? Wer nicht selbst betroffen ist, könne erklären, warum ihm das Thema wichtig ist. Weitere Argumente wie Statistiken müssen belegbar sein. Am Schluss sollte eine klare Bitte stehen, den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung zu unterstützen.