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Organspende

Organspende geht uns alle an

Ein Appell an Geistliche und die Religionsgemeinschaften in Deutschland

DIATRA-Redaktion

3. Nov. 2026 · 8 Min. Lesezeit

Organspende berührt Fragen von Freiheit, Verantwortung und Nächstenliebe. Doch was bedeutet es, wenn ein Mensch zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen hat? Ein Appell an Geistliche und Religionsgemeinschaften, sich in die Debatte über Selbstbestimmung und Widerspruchsregelung einzubringen – und dabei auch die Menschen auf den Wartelisten mitzudenken.
 
Sehr geehrte Geistliche, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Verantwortliche der Religionsgemeinschaften in Deutschland,
Organspende ist mehr als eine medizinische Frage. Sie berührt Fragen, mit denen Sie sich täglich beschäftigen: Was bedeutet Verantwortung füreinander? Wie weit reicht die Selbstbestimmung? Und was darf eine Gesellschaft von ihren Mitgliedern erwarten?
Tausende Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Zum Jahresende 2025 waren es 8.199, wie der Jahresbericht von BIÖG und DSO ausweist. Weitere Zehntausende schaffen es nicht auf die Warteliste, weil der Organmangel groß ist und die Aussicht auf eine zeitnahe Transplantation als zu gering eingeschätzt wird. Hinter jeder Zahl stehen ein Mensch, eine Familie und ein Alltag zwischen Hoffnung und Unsicherheit.
Die evangelische Pfarrerin Ulrike Bergmann kennt diese Situation aus eigener Erfahrung. Sie erhielt eine Nierentransplantation, verlor das Transplantat später durch eine Abstoßungsreaktion und ist heute wieder dialysepflichtig. Nun steht sie erneut auf der Warteliste für eine Niere. Ihre Geschichte zeigt, was in der Debatte zu oft aus dem Blick gerät: Für Menschen auf der Warteliste ist die Frage der Organspende keine abstrakte ethische Diskussion.
Religionen geben auf die Frage der Organspende keine einheitlichen Antworten. Bei der von Dr. Sabine Moos angestoßenen Podiumsdiskussion in Gießen beschrieben Vertreterinnen und Vertreter der christlichen Kirchen, des Islam, des Judentums und des Buddhismus Organspende als grundsätzlich würdig und möglich. Zugleich betonten sie, dass es innerhalb der Religionen unterschiedliche Auffassungen gibt.
Eine Gemeinsamkeit zeigte sich dennoch: Eine Organspende wird grundsätzlich positiv bewertet, wenn die Entscheidung des einzelnen Menschen respektiert wird. Die christlichen Kirchen sprachen von Nächstenliebe, Freiheit und Verantwortung. Im Islam gilt die Rettung menschlichen Lebens als hohes Gut; zugleich bestehen unterschiedliche Auffassungen zur körperlichen Integrität nach dem Tod. Im Judentum spielt die Pflicht zur Lebensrettung eine zentrale Rolle. Buddhistische Positionen betonen Mitgefühl und die eigene Entscheidung. Auch der Beitrag im Hessischen Ärzteblatt zur Organspende aus der Sicht der Religionen beschreibt diese Vielfalt.
Die Auseinandersetzung mit dem Hirntod hat gerade in den christlichen Kirchen eine lange Geschichte. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD befassten sich in einer gemeinsamen Erklärung von 1990 mit Hirntod und Organspende. Auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften prüfte die Feststellung des Todes mehrfach: auf ihre Erklärung von 1985 folgten eine weitere Stellungnahme von 1989 und die Veröffentlichung von 2008, die das Hirntodkonzept als Todeskriterium verteidigt und sich mit Einwänden auseinandersetzt. Das beantwortet noch nicht die Frage nach der Widerspruchsregelung – zeigt aber, dass über die medizinischen und ethischen Grundlagen seit Jahrzehnten diskutiert wird.
Gerade diese Vielfalt kann einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte leisten.

Nächstenliebe allein reicht nicht

Wenn Organspende ausschließlich als freiwilliger Akt persönlicher Nächstenliebe verstanden wird, bleibt die Verantwortung weitgehend beim einzelnen Menschen. Wer sich mit dem Thema nicht beschäftigt, trifft keine bewusste Entscheidung. Die Folgen dieser offenen Frage tragen jedoch andere: Menschen auf den Wartelisten, Angehörige und im Ernstfall auch diejenigen, die stellvertretend nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen gefragt werden.
Dr. Hendrik Meyer-Magister, evangelischer Pfarrer, stellvertretender Direktor und Studienleiter für Gesundheit an der Evangelischen Akademie Tutzing, plädiert dafür, Organspende nicht nur als individuelle moralische, sondern auch als gesellschaftliche und politische Frage zu betrachten. In seinem Beitrag „Nächstenliebe reicht nicht aus! Ein ethisch-theologischer Blick auf die Organspende“ beschreibt er die Widerspruchsregelung nicht als Pflicht zur Organspende. Sie verändert vielmehr den Ausgangspunkt: Jede und jeder soll sich mit der Frage auseinandersetzen – und kann sich dagegen entscheiden.

Selbstbestimmung braucht eine Entscheidung

Auch Pater Klaus Schäfer, katholischer Pfarrer und Klinikseelsorger am Universitätsklinikum Regensburg, fragt in seinem Beitrag zur katholischen Position, ob eine Widerspruchsregelung tatsächlich im Gegensatz zur Selbstbestimmung steht. „Entscheidung über Leben und Tod. Was sagt die Katholische Kirche hierzu?“
Wer keine Organe spenden möchte, muss dies auch unter einer Widerspruchsregelung nicht tun. Ein Nein muss möglich, einfach und ohne Rechtfertigung wirksam sein. Die Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums zur Organspende informieren über die geltende Regelung in Deutschland.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Darf ein Mensch Nein zur Organspende sagen? Die ebenso wichtige Frage lautet:

Wie gehen wir damit um, wenn ein Mensch zu Lebzeiten überhaupt keine Entscheidung getroffen hat?

Gerade Geistliche und Seelsorgerinnen und Seelsorger wissen, wie belastend solche Situationen für Angehörige sein können. Wenn der Wille eines Verstorbenen unbekannt ist, müssen Familien in einer Ausnahmesituation versuchen, eine Entscheidung zu treffen, die der betroffene Mensch eigentlich selbst hätte treffen können.
Eine gesellschaftliche Regelung muss deshalb zwei Dinge miteinander verbinden: die uneingeschränkte Möglichkeit zum Widerspruch und möglichst große Klarheit über den Willen des Einzelnen.

Die Perspektive der Wartenden gehört in die Debatte

In Diskussionen über Organspende wird überwiegend über die Rechte potenzieller Spenderinnen und Spender gesprochen. Doch es gibt noch eine zweite Perspektive.
Schwer kranke Menschen hoffen darauf, dass rechtzeitig ein geeignetes Organ für sie gefunden wird. Auch sie haben Würde, Selbstbestimmung, Wünsche, Beziehungen und Lebenspläne.
Eine ethische Debatte, die nur danach fragt, was einem möglichen Spender zugemutet werden darf, bleibt unvollständig. Sie muss auch fragen, welche Verantwortung eine Gemeinschaft gegenüber denjenigen trägt, deren Leben von der Verfügbarkeit eines Spenderorgans abhängt.
Hier können Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir bitten Sie: Bringen Sie sich ein

Wir möchten Geistliche und Religionsgemeinschaften dazu ermutigen,
  • die Organspende und die verschiedenen Modelle ihrer gesetzlichen Regelung offen in Gemeinden und Gemeinschaften zu diskutieren,
  • Menschen darin zu bestärken, zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren,
  • die Sorgen derjenigen ernst zu nehmen, die einer Organentnahme skeptisch gegenüberstehen,
  • zugleich den Menschen auf den Wartelisten und ihren Angehörigen eine Stimme zu geben,
  • und in der gesellschaftlichen Debatte danach zu fragen, wie Freiheit, Verantwortung, Solidarität und der Schutz des menschlichen Lebens miteinander verbunden werden können.
Eine Entscheidung zur Organspende darf keine religiöse oder staatliche Pflicht sein.
Aber eine Gesellschaft muss darüber sprechen, ob sie von erwachsenen Menschen erwarten kann, sich zumindest mit dieser Frage auseinanderzusetzen – und ob eine gesetzliche Regelung dazu beitragen kann, dass fehlende Entscheidungen nicht immer wieder Angehörigen und schwer kranken Menschen aufgebürdet werden. Mit der Anhörung des Deutschen Bundestags zum Transplantationsgesetz wurde diese Frage auch parlamentarisch diskutiert.

Freiheit und Verantwortung gehören zusammen

Die religiösen Traditionen in Deutschland unterscheiden sich in ihren Vorstellungen vom Leben, vom Tod und vom menschlichen Körper. Viele von ihnen kennen jedoch einen gemeinsamen Gedanken:
Der Mensch lebt nicht nur für sich allein.
Freiheit bedeutet deshalb nicht nur, von jeder Entscheidung verschont zu bleiben. Freiheit bedeutet auch, Entscheidungen treffen zu können und Verantwortung für ihre Folgen zu übernehmen.
Bei der Organspende betrifft diese Verantwortung uns selbst, unsere Angehörigen – und Menschen, denen wir möglicherweise niemals begegnen werden.
Wir wünschen uns eine offene Debatte, in der Religionsgemeinschaften nicht nur über Organspende sprechen, sondern auch darüber, wie eine Gesellschaft mit Nichtentscheidung umgehen soll. Die Debatte sollte sich auf überprüfbare Fakten stützen. Eine erneute Diskussion über den Hirntod in Deutschland, die anerkannte Positionen ausblendet, bringt sie nicht weiter. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD haben sich in einer gemeinsamen Erklärung von 1990 mit Hirntod und Organspende befasst. Auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften veröffentlichte 1985 eine Erklärung zur Feststellung des Todes.

Bitte bringen Sie Ihre religiöse, seelsorgerische und ethische Erfahrung in diese Diskussion ein.

Denn Organspende ist nicht nur eine Frage der Transplantationsmedizin.
Sie ist eine Frage danach, wie wir miteinander leben wollen.

Quellen

Zahlen und rechtliche Grundlagen

Religiöse Perspektiven und Organspende

  • Hessisches Ärzteblatt: „Organspende aus der Sicht der Religionen“, Februar 2024. Artikel · PDF

Beiträge in DIATRA

  • Hendrik Meyer-Magister: „Nächstenliebe reicht nicht aus! Ein ethisch-theologischer Blick auf die Organspende“, DIATRA 4/2023. Beitrag auf DIATRA.de
  • Pater Klaus Schäfer: „Entscheidung über Leben und Tod. Was sagt die Katholische Kirche hierzu?“, DIATRA 4/2026. Beitrag auf DIATRA.de
  • Ulrike Bergmann: „Nierenkranke Pfarrerin: Mein Leben“, DIATRA 2/2025. Beitrag auf DIATRA.de
  • „Religionen und Organspende“: Bericht über die von Dr. Sabine Moos angestoßene Podiumsdiskussion in Gießen, DIATRA 1/2024. Beitrag auf DIATRA.de

Hirntod und Organspende

  • Deutsche Bischofskonferenz und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Gemeinsame Erklärung von 1990. Erklärung
  • Päpstliche Akademie der Wissenschaften: Final Statement zur Feststellung des Todes (1985). Erklärung
    Final Statement of the Working Group on The Determination of Brain Death and its Relationship to Human Death (1989). Erklärung
    Why the Concept of Brain Death is Valid as a Definition of Death. Statement by the Pontifical Academy of Sciences and Responses to Objections, Extra Series 31, Vatikanstadt 2008. Veröffentlichung