Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung ist in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Damit beginnt eine neue entscheidende Phase im Ringen um mehr Organspenden – und um bessere Chancen für mehr als 8.000 Menschen auf den Wartelisten.
Ende Juni haben wir gefragt: „Wie lange soll die Nichtentscheidung noch über Leben entscheiden?“ Nun ist die politische Antwort einen wichtigen Schritt weiter. 245 Abgeordnete aus CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung eingebracht. Damit wird aus der seit Monaten geführten Grundsatzdebatte ein konkretes Gesetzgebungsverfahren.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Christos Pantazis gehört zu den Mitinitiatoren und Erstunterzeichnern. In einer Pressemitteilung vom 14. August 2026 fordert er, die Reform noch in diesem Jahr zur Abstimmung zu bringen.
Die bekannte Lücke zwischen Haltung und Handlung
Die Zahlen im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/7570), zeigen den unverändert großen Handlungsdruck: Im Jahr 2025 standen 985 postmortale Organspender:innen insgesamt 8.199 Menschen auf den Wartelisten gegenüber.
Umfragen zufolge stehen rund 85 Prozent der Bevölkerung einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüber. Dokumentiert haben ihre Entscheidung gerade mal 45 Prozent.
„Diese Lücke zwischen grundsätzlicher Bereitschaft und tatsächlich erklärtem Willen müssen wir schließen“, erklärt Pantazis.
Die Wartelisten zeigen zudem nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs. Beim Netzwerktreffen des DIATRA-Verlags machten Fachgesellschaften und Patient:innenorganisationen deutlich, dass viele schwer kranke Menschen gar nicht erst gelistet werden oder während der langen Wartezeit ihre Transplantationsfähigkeit verlieren.
Was sich ändern soll
Bislang ist eine postmortale Organentnahme grundsätzlich nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder ihr Wille anderweitig festgestellt werden kann. Fehlt eine dokumentierte Entscheidung, müssen häufig die Angehörigen den mutmaßlichen Willen rekonstruieren.
Nach dem neuen Gesetzentwurf kämen künftig grundsätzlich auch volljährige Menschen als Organ- und Gewebespender:innen infrage, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Das bedeutet nicht, dass jeder Mensch automatisch Organspender:in wird. Die strengen medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen bleiben bestehen. Auch das Recht auf ein Nein wird nicht eingeschränkt: Ein Widerspruch kann im Organspende-Register oder schriftlich dokumentiert, jederzeit geändert und ohne Begründung widerrufen werden.
Die Angehörigen sollen weiterhin gefragt werden, ob ihnen eine Willenserklärung der verstorbenen Person bekannt ist. Sie müssten jedoch nicht mehr selbst an deren Stelle entscheiden. Damit würde die heutige Entscheidungslösung nicht länger so häufig zur „Angehörigenlösung“.
Selbstbestimmung braucht Aufklärung
Die Widerspruchsregelung ist nur dann vertretbar, wenn alle Menschen ihre Möglichkeiten kennen und ein Nein tatsächlich einfach, barrierefrei und jederzeit erklären können.
Der Entwurf sieht deshalb eine lange Vorbereitungsphase mit persönlichen Informationsschreiben sowie mehrsprachiger und barrierefreier Aufklärung vor. Krankenkassen, Hausarztpraxen und Behörden sollen einbezogen werden. In Kraft treten soll die Neuregelung zum 1. Januar 2030.
Umfassende Aufklärung ist eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Widerspruchsregelung. Denn Organspende setzt Vertrauen voraus: in die medizinischen Abläufe, in die Verlässlichkeit des Registers und vor allem darin, dass der persönliche Wille zählt. Die Debatte darf deshalb nicht zu einem „moralischen Lagerkampf“(s. hier) werden. Berechtigte Einwände zur Selbstbestimmung, zum barrierefreien Zugang und zum Schutz vulnerabler Menschen müssen in die Ausgestaltung des Gesetzes einfließen. Sie sind ein Auftrag für eine verantwortungsvolle Reform – aber kein Argument dafür, beim unzureichenden Status quo zu bleiben.
Widerspruchsregelung allein reicht nicht
Ein neues Gesetz wird den Organmangel nicht im Alleingang beheben. Potenzielle Spender:innen müssen in den Kliniken erkannt und gemeldet werden. Transplantationsbeauftragte brauchen ausreichend Zeit, Personal und klare Zuständigkeiten. Auch für Gespräche mit Angehörigen müssen verlässliche Rahmenbedingungen bestehen. DIATRA hat deshalb mehrfach betont: „Die Widerspruchslösung allein reicht nicht“.
Mit 245 Unterzeichnenden verfügt der Gesetzentwurf über eine breite Unterstützung. Eine Mehrheit im Bundestag ist damit jedoch noch nicht gesichert. Nach der Sommerpause sollen die parlamentarischen Beratungen beginnen.
Pantazis drängt auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr. Als Arzt weiß er, dass ein Spenderorgan für schwer kranke Menschen „die Chance auf Weiterleben, auf Lebensqualität und auf eine neue Perspektive“ bedeuten kann.
Der Gesetzentwurf liegt nun auf dem Tisch. Für die Menschen auf den Wartelisten bleibt zu hoffen, dass die politische Entscheidung dieses Mal ein weiteres Mal vertagt wird.